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Eine Übertrittsprüfung entlastet nicht nur die Kantonsschulen

Von der Bildungsforschung wissen wir, dass jeder dritte Jugendliche, der ein Gymnasium besucht, nicht über die für ein Hochschulstudium notwendige Intelligenz verfügt. Wenn die Zahl der zukünftigen Kantischülerinnen und -schüler im Kanton und – allen voran – in der Stadt Zug nun dieses Jahr einen neuen Höchststand erreicht, während gleichzeitig vielerorts auf dem Lehrstellenmarkt qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber fehlen, dann ist es höchste Zeit zu handeln.

Die Hürde zum Langzeitgymnasium muss meiner Meinung nach so gesetzt werden, dass nur jene Jugendlichen, welche zweifelsfrei die Voraussetzungen für ein Hochschulstudium mitbringen, den Übertritt schaffen. Alle anderen haben in der Sekundarschule, wenn sich aufgrund ihrer persönlichen Entwicklung zeigt, dass sie die Voraussetzungen auch erfüllen, immer noch die Möglichkeit, ins Kurzzeitgymnasium überzutreten. Gleichzeitig lernen sie in der Sekundarschule die grosse Vielfalt unserer Lehrberufe kennen und erhalten erste praktische Einblicke in die Berufswelt.

Eine wirksame Übertrittsprüfung entlastet also nicht nur die Kantonsschulen von überforderten Schülerinnen und -schülern, sondern ermöglicht diesen auch eine vertiefte Auseinandersetzung mit den vielen Möglichkeiten, welche unser hervorragendes Bildungssystem bietet.

Daniel Gramm
Bildungsrat
Kantonsratskandidat SVPZug

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