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Enteignung von Grundeigentum: Nein

In der Schweizer Verfassung wird jedem Besitzer sein Eigentum garantiert. Nur totalitär regierte Staaten enteignen ihre Bürger, meint man. Jetzt soll es in der Schweiz auch so weit kommen; denn das neue Asylgesetz, über welches wir am 5. Juni abstimmen, lässt Enteignungen durch den Staat ausdrücklich zu. 
Die Schweiz ist von sichern Drittstaaten umgeben. Gemäss Dublin-Abkommen, müssten die Flüchtlinge im ersten Land Asylantrag stellen, was leider nur vereinzelt vorkommt. Nach dem „Sankt Florian-Prinzip winken die Nachbarstaaten der Schweiz die Flüchtlinge lieber durch, was dazu führt, dass die Schweiz das Land ist, welche die Asylanten registriert. Würde die Schweiz systematische Grenzkontrollen durchführen – was sie nämlich müsste – könnte sie die illegalen Migranten am Grenzübertritt hindern und sofort in die sichern Nachbar- und Transitstaaten zurückschicken, aus denen sie gekommen sind.
Unsere Politiker überlegen sich nicht, wie sie die zahlreichen illegalen Migranten am Grenzübertritt hindern könnten. Sie sind offensichtlich viel mehr daran interessiert, die Schweizer Willkommens-Infrastruktur auszubauen. Mit der geplanten Asylgesetz-Revision soll die falsche Politik nun noch ausgebaut werden. Nach dem neuen Asylgesetz sollen dann Kantone, Gemeinden und Private für Asylheime durch den Staat enteignet werden dürfen, das bedeutet: Platz schaffen für noch mehr falsche Flüchtlinge. Dies wäre ein Anschlag auf unsere Grundrechte. Was bleibt dann vom Rechtsstaat Schweiz noch übrig?
Es ist mir ein Anliegen, dass viele Schweizer sich über solchen Unsinn Gedanken machen und am 5. Juni ein NEIN in die Urne legen.
Walter Birrer, Kantonsrat SVP Cham

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