Es ist ein neues, perfides Täuschungsmanöver des Bundesrats ins Spiel gekommen – ist es Absicht oder Ignoranz?
Am 15. Januar 2014 hat Bundesrat Schneider-Ammann zum Erstaunen von Freund und Feind eine „Grossoffensive“ gegen arbeitsuchende EU-Einwanderer ohne Vertrag angekündigt. Es war bekannt, dass einzelne Kantone wie Zürich oder Luzern an stellensuchende EU-Ausländer und ihre Familien Sozialhilfe ausgerichtet hatten. Nun soll dies auf nationaler Ebene geregelt und radikal abgestellt werden.
Dem Bundesrat schien erfreulicherweise zu dämmern, dass eine Aushöhlung unserer Sozialwerke durch fremde Zuwanderer auf Dauer untragbar ist. Die Freude war jedoch von kurzer Dauer. Was Schneider-Ammann hier verfügt hat, steht den 2002 unterzeichneten und 2007 in Kraft getretenen Grundpfeilern der Personenfreizügigkeit mit der EU diametral entgegen.
Die Eidgenossenschaft wird vertragsbrüchig und kostenpflichtig, wenn sie diese Forderung auf Verweigerung von Sozialhilfe an EU-Arbeitsuchende wirklich durchzusetzen gedenkt. Die unzweideutige Formulierung im Vertrag über die Personenfreizügigkeit schreibt vor, dass die Wohnsitzgemeinde eines gemeldeten mittellosen EU-Stellensuchenden samt Familie für die Sozialhilfe zahlungspflichtig ist. Einmal mehr wurde das Stimmvolk 2002 über den Tisch gezogen (zusätzlich zum 10fachen der geschätzten Zuwanderung). Im Abstimmungsbüchlein stand völlig wahrheitswidrig, dass nur in die Schweiz einreisen dürfe, wer eine Arbeitsstelle habe. Wer damals auf diese Ungereimtheit hinwies, wurde von den bezahlten Bütteln der Economiesuisse und dem Bundesrat als Lügner abgetan.
Der Bundesrat lässt sich bereitwillig in die kopf- und substanzlose Nein- Kampagne der nur ihre eigenen Interessen vertretenden, skrupellosen Wirtschaftsmafia einspannen und hat deshalb vielleicht den Üeberblick über die Gesetzmässigkeiten früher unterschriebener Abkommen etwas verloren. Sollte es aber ein absichtliches Täuschungsmanöver des Souveräns so kurz vor der Abstimmung sein, wäre dies ein unsäglicher, kontraproduktiver Skandal.
Es ist auch zu hoffen, dass man in Brüssel diesen Widerspruch im Personenfreizügigkeitsabkommen noch rechtzeitig aufdeckt und den Bundesrat an seine 2002 eingegangen Zahlungsverpflichtungen erinnert. Falls die Exekutive den von unserem Wirtschaftsminister am 15. Januar angekündigten Sozialhilfestopp an vertragslose arbeitsuchende EU-Ausländer in die Tat umzusetzen gedenkt, bleibt ihr nichts anderes übrig, als das Hauptanliegen der SVP- Masseneinwanderungs-Initiative aufzunehmen und mit der EU die Personenfreizügigkeit neu auszuhandeln, ansonsten müssten diese Armutszuwanderer mit der vollen Sozialhilfe zu SKOS-Ansätzen auf unbestimmte Zeit durchgefüttert werden (ab 2016 kommen noch Rumänien und Bulgarien dazu). Der Bundesrat ist, gewollt oder ungewollt, zum wichtigsten Verbündeten der Initianten geworden!
Robert Nieth, Walchwil