Faktencheck statt einseitige und tendenziöse Berichterstattung
Replik zum Beitrag „Fakten und Fiktion im Kampf um SVP-Initiative“ vom 13.11.18
Dieser „Faktencheck“ hebt sich wohltuend ab von den grösstenteils tendenziösen und krass einseitigen Kommentaren von NZZ, Tamedia oder Ringier. Man glaubt dort das Echo von Economiesuisse und der internationalen Wirtschaftselite zu hören.
Hier ein paar Fragen an die Gegner, die hoffentlich zu Denkanstössen Anlass geben:
– Gibt Leute es unter Ihnen, die unserer von Ihnen selbst mitgestalteten Bundesverfassung misstrauen und für ihre Entscheidungen eine Art KESB benötigen, seien es die Gerichtshöfe in Strassburg, Luxemburg oder gar die EU?
– Sind sich die Neinsager bewusst, dass etwas, das einmal als „höheres Völkerrecht“ etabliert ist, praktisch in Stein gemeisselt ist und von allen Gerichten als praktisch nicht mehr rückgängiges Recht respektiert wird?
– Wer hat 2012 die drei Bundesrichter einer Unterabteilung des BG ermächtigt, einen willkürlichen 3 : 2-Zufallsentscheid zur Gesetzesfunktion zu erheben, d, h, dass internationales Völkerrecht – beispielsweise das Freizügigkeitsabkommen – – unserer Bundesverfassung immer vorgehe? Damit haben diese subalternen Richter in einer Art Putsch in die Gesetzgeberfunktion des Souveräns eingegriffen.
– Sind die 47 Strassburger Richter für uns wirklich keine fremden Richter, wie immer wieder zu vernebeln versucht wird? Es urteilen u.a. von Putins und Erdogans Gnaden ernannte Richter, irgendwelche Mazedonier, Montenegriner oder Moldawier mit oder ohne Justizausbildung darüber, ob die Krankenkasse in der Schweiz eine Geschlechtsumwandlung bezahlen müsse.
– Möchte die Gegnerschaft, dass die verrücktesten Dinge als „höheres Recht“ deklariert werden können, so u. a. die Aufhebung des Minarett-, Vermummungs- oder Schächtverbots oder mit Hilfe des ominösen EU- Rahmenvertrags Transporte von Lebendschlachtvieh durch die Schweiz mit Megalinern (60-Tönner), das Unions-Bürgerrecht, die Anpassung unseres Steuerregimes an EU-Normen oder die Öffnung unserer Sozialkassen für 500 Millionen EU-Angehörige eingeführt werden müssen?
– Kennen die Gegner das vom Bundesrat lange geheimgehaltene Rechtsgutachten von Daniel Thürer, wie mit Hilfe „höheren Rechts“ die Schweiz „über Nacht“ zum EU-Mitglied erklärt werden könnte, ohne Befragung des Souveräns? (Ganzer Text abrufbar im Internet)
Dies sind keine Ammenmärchen, und es ist zu hoffen, dass auch rachsüchtige „SVP-Feinde“ im Interesse einer selbstbestimmenden und unabhängigen Schweiz über ihren eigenen Schatten springen können. Es fehlen noch 2/3 der FDP-Basis. Seit 1992 stimmen ohnehin die meisten „Büezer“ SVP. „Glück-auf!“
Robert Nieth, Walchwil