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Falsche Versprechen

„Falls die EU weitere Länder aufnimmt – zum Beispiel Bulgarien oder Rumänien – kann in der Schweiz erneut darüber abgestimmt werden, ob das Abkommen auf diese Länder ausgedehnt werden soll“.

Das haben Bundesräte und Bundesparlamentarier im Jahre 2005 versprochen. Diese Versprechen wurden nicht eingehalten, denn das Parlament hat verhindert, dass wir uns am 8. Februar 2009 nur zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien äussern können. Dies, weil das Bundesparlament die beiden Vorlagen zur Weiterführung der Personenfreizügigkeit mit den bisherigen EU –Mitgliedern und deren Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien zu einem Paket verknüpft hat.
Dieses Vorgehen der Mitte-Links-Regierungskoalition ist nicht nur undemokratisch sondern auch verfassungswidrig. Eine unverfälschte Stimmabgabe wird nämlich verunmöglicht.

Mit dieser Päcklipolitik bin ich überhaupt nicht einverstanden. Ich werde deshalb aus Protest die Weiterführung der Personenfreizügigkeit ablehnen. In Anbetracht der wirtschaftlichen Situation mit der aktuellen Finanzkrise und einer sich immer deutlicher abzeichnenden Rezession, ist es ausserdem naiv zu glauben, dass die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit keine negativen Auswirkungen auf die  Arbeitslosigkeit in der Schweiz haben wird und zu zusätzlicher Belastung unserer Sozialwerke, sowie zu massivem Lohndruck führen wird. Denn, solange die Lohndifferenz zwischen der Schweiz und Bulgarien sowie Rumänien derart enorm ist, wird unser Land ein Magnet für Arbeitssuchende aus diesen beiden Ländern bleiben.

Diese Befürchtungen teilt offenbar auch die SP – Fraktion im Zuger Kantonsrat, denn sie hat mit einer Interpellation dem Regierungsrat einige kritische Fragen betreffend Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum Schutz gegen Lohn- und Sozialdumping gestellt. Ich bin gespannt auf die Antwort des Regierungsrates.

Zudem ist die EU nicht bereit, uns für ein allfälliges Entgegenkommen in anderen Dossiers (zum Beispiel Steuerfragen) Konzessionen zu machen. Die EU, der Bundesrat und einige Bundesparlamentarier politisieren mit der Angst. Diese Angstmacherei ist undemokratisch und falsch, denn der Bundesrat kann die Vorlage betreffend Weiterführung der Personenfreizügigkeit bei einer Ablehnung sehr rasch nochmals vor das Volk bringen, indem er die zwei Fragen einfach als getrennte Vorlagen zur Abstimmung bringt.

Ich werde deshalb am 8. Februar 2009 NEIN stimmen und bitte Sie, die Vor – und Nachteile dieser Abstimmungsvorlage genau abzuwägen.

Werner Villiger, Zug
Kantonsrat
21. Januar 2009

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