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Fast 10’000 Härtefall – Einreisegenehmigungen während des Lockdown
Bekanntlich waren während des Lockdown die Grenzen geschlossen – jedenfalls offiziell. Seit dem 13. März stand die Einreise in die Schweiz nur noch für Bürgerinnen und Bürger aus der Schweiz, aus dem Fürstentum Liechtenstein, für Personen mit einem Aufenthaltstitel in der Schweiz, für Grenzgänger und Personen mit einer Meldebestätigung offen. Darüber hinaus war sie nur für Menschen möglich, die sich «in einer Situation äusserster Notwendigkeit» befanden.