Folgekosten
In der GGR Vorlage 1915.2 vom Sommer 2013 spricht der Stadtrat von linearen Folgekosten für die Sport- und Streethockeyhalle Oberwil von CHF 590’000.- jährlich. Nun in der Abstimmungsbroschüre setzt er noch einen drauf und spricht von degressiven (abnehmenden) jährlichen Folgekosten beginnend mit CHF 859’000.- (nach 10 Jahren noch CHF 371’000.-) gem. Finanzhaushaltsgesetz.
Allen Zahlen gemein ist folgendes: Der Betrieb und Unterhalt inkl. Personalkosten und Sachaufwand der Sporthalle beträgt geschätzte CHF 100’500.- (1.5% der Erstellungskosten).Die Zinsen für das Baurecht betragen vorvertraglich vereinbarte CHF 54’600.-. Ergibt jährliche Folgekosten von zusammen: 155’100.-.
„Woher kommt dann die grosse Differenz zu den vom Stadtrat kommunizierten jährlichen Folgekosten von zuerst CHF 590’000.- oder neu gar CHF 859’000.-?“, fragt sich der geneigte und um die Stadtfinanzen besorgte Bürger. Nun es ist ganz einfach: Der Stadtrat rechnet die jährlichen Abschreibungen von rund 10% auf die Gesamtinvestition von CHF 6.7 Mio. (degressiv!) als „Kosten“ einfach mit dazu.
Rechne: Wir bezahlen CHF 6.7 Mio. und danach addieren wir die als Folgekosten ausgewiesenen Abschreibungen über 25 Jahre (CHF 6.7 Mio. auf CHF 0.- abgeschrieben) von nochmals CHF 6.7 Mio. Ergibt nach Adam Riese verdoppelte Kosten für die Halle von CHF 13.4 Mio.! Doppelte Buchhaltung? Nein. Wohl eher ein Fensterplatz bei diesem Thema….
Fazit: Der Bürger kann mit solchen Zahlen nichts anfangen, und wie es scheint tun sich sogar gestandene Gemeinderäte schwer damit. Sauber und landläufig verständlich kommuniziert wäre etwa folgendes: Baukosten CHF 6.7 Mio. mit jährlichen 10% Abschreibungen gem. Finanzhaushaltsgesetz, jährlicher Baurechtszins von CHF 54’600.- sowie jährliche Betriebs- und Unterhaltskosten inkl. Personal- und Sachaufwand von geschätzten CHF 100’000.-.
Gregor Bruhin, GGR-Kandidat SVP Stadt Zug, Zug