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Bericht der SVP Fraktion zur Kantonsratssitzung vom 30. August 2018

Die SVP-Fraktion anerkennt die Bemühungen des Finanzdirektors, die Zuger Finanzen – welche vor allem wegen den Auswüchsen des ausufernden NFA in Schieflage geraten sind – wieder ins Lot zu bringen.

Finanzen 2019

Sie wird der Mehrheit der Massnahmen vorbehaltlos zustimmen und damit ihren Teil zur Gesundung der Kantonsfinanzen beitragen. Vehement bekämpfen wird die SVP jedoch die Massnahmen, welche zu höheren Gebühren und Steuern führen, wie die Erhöhung der Gebühren für Namensänderungen und für gesundheitliche Tätigkeiten, die Reduktion des Pendlerabzuges oder die befristete Erhöhung des Steuerfusses von 82 auf 86%. Insbesondere die Erhöhung des Steuerfusses, welche mit 32 Millionen Franken den Hauptteil der Massnahmen ausmacht, wird die SVP mit allen Mitteln bekämpfen.

Der Kanton Zug hat kein Ertrags-, sondern ein Ausgabenproblem. Während der Staat wieder an allen Ecken und Enden Geld ausgeben will und die Ausgabenseite kaum mehr reduziert wird, soll der Bürger rücksichtslos zur Kasse gebeten werden. Die Reduktion von Steuerabzügen und die Gebührenerhöhungen zielen einmal mehr auf den Mittelstand. Wie bereits bei den vorangehenden Sparprogrammen ist es das Volk, welches zur Sanierung der Staatsfinanzen übermässig zur Kasse gebeten werden soll. Damit ist die SVP nicht einverstanden. Der wirtschaftliche Aufschwung des Kantons Zug der letzten Jahrzehnte und der damit einhergehende Wohlstand sind zu einem grossen Teil dem attraktiven Steuerniveau zu verdanken. Eine Steuererhöhung führt möglicherweise kurz-fristig zu mehr Steuereinnahmen, mittel- und langfristig werden die Steuereinnahmen durch diese Massnahmen aber sinken, weil Arbeitsplätze verloren und nicht mehr geschaffen werden. Die SVP wird sich weiterhin für einen schlanken Staat und eine tiefe Belastung von Bürger, Gewerbe und Wirtschaft mit Steuern, Abgaben und Gebühren einsetzen. Tiefe Steuern sind für die SVP kein Selbstzweck: vielmehr weisen sie einen zu gross werdenden Staat in die Schranken und sind gera-de so Garant für Freiheit und Wohlstand.

Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PBG)

Beim Planungs- und Baugesetz wird die SVP abermals dafür einstehen, dass Grund- und Woh-nungseigentümer nicht stärker mit Mehrwertabgaben belastet werden, als es das Bundesrecht, an das der Kanton Zug als Mitglied der Eidgenossenschaft gebunden ist, verlangt. Der Vorschlag der Regierung wird von der SVP bekämpft werden, soweit er Grund- und Wohnungseigentümer über das bundesrechtliche Minimum heraus mit Abgaben für Mehrwerte belastet. Dazu gehört unter an-derem die von Regierung und Kommission vorgesehene Möglichkeit für Gemeinden, auf Pla-nungsvorteilen (Aufzonungen, Umzonungen, Bebauungspläne) eine Steuer von 20 % des Boden-mehrwertes zu erheben. Als wirtschaftsliberale Partei – nicht als wirtschaftsliberale Marke mit be-liebigem Programm – ist die SVP überzeugt, dass Gewinne, die von Privaten wieder investiert wer-den, neuen Steuern, staatlichen Abgaben und Programmen vorzuziehen sind.

Markus Hürlimann, Kantonsrat
Leiter Medien und Kampagnen, SVP Kanton Zug

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