Freiheit statt Stoffzwang: Warum Zug beim Kinderkopftuch handeln muss
Dank der kantonalen Volksinitiative der SVP rückt das Thema des Kinderkopftuchs auch im Kanton Zug ins Zentrum. Es ist Zeit für eine ehrliche Debatte über Kinderschutz und Integration. Unser Nachbarland Österreich hat sich bereits dafür entschieden und setzt damit ein klares Signal gegen religiösen Zwang und die schleichende Normalisierung islamischer Kleidervorschriften im Schulalltag.

Ein Kopftuch ist kein «harmloses Stück Stoff». Wer das behauptet, verschliesst die Augen vor der Realität vieler junger Mädchen. Wie die österreichische Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) treffend festhält, ist das Kopftuch bei Minderjährigen oft ein Zeichen der Unterdrückung. Kein Mädchen sollte in unserer Gesellschaft mit der Botschaft aufwachsen, dass sein Körper «versteckt» werden müsse. Die Notwendigkeit zu handeln, belegen auch Zahlen: Alleine in Österreich vervielfachte sich die Zahl der kopftuchtragenden Mädchen an Schulen von 3’000 im Jahr 2019 auf heute rund 12’000.
Dieser massive Anstieg ist nicht nur durch Demographie zu erklären. Er ist das Resultat eines gezielten religiösen Marketings. Auch Italien orientiert sich nun am österreichischen Modell. Die Regierung Meloni geht sogar noch weiter und bekämpft aktiv radikalislamische Hassprediger sowie die Finanzierung von Moscheen aus dem Ausland. Sie bringt es auf den Punkt: Religionsfreiheit ist ein hohes Gut, aber sie endet dort, wo Hass und Unterlegenheit gepredigt werden.
Auch wir fordern mit unserer Volksinitiative nun ein Kopftuchverbot an allen Zuger Schulen und Kindergärten. Der Ansatz ist klar: Unsere Schulen müssen ein neutraler Raum sein, frei von religiösem oder familiärem Zwang. Ein Kopftuchverbot für Kinder ist kein Eingriff in die Religionsfreiheit der Erwachsenen. Es ist ein Stoppschild dort, wo Minderjährige zum Projektionsfeld patriarchaler Ehrvorstellungen gemacht werden. Gerade radikalislamische Influencer inszenieren sich im Netz zunehmend als «Sittenwächter». Sie erzeugen einen enormen Konformitätsdruck: Wer sich nicht bedeckt, gilt als «schlechte Muslimin» und riskiert Mobbing in der Schule und Druck in der eigenen Familie. Ein staatliches Verbot nimmt diesen Druck von den Schultern der Mädchen. Es gibt ihnen die Freiheit zurück, einfach nur Kind zu sein.
Der Bundesrat will von einem nationalen Kopftuchverbot an Schulen leider nichts wissen. Sowohl das Schulwesen als auch die Regelung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat würden verfassungsmässig in die Zuständigkeit der Kantone fallen, kommentierte er jüngst zu einem Vorstoss im von Marianne Binder, Ständerätin Die Mitte aus dem Aargau. (Postulat: 22.4559).
Wer wirklich Religionsfreiheit will, muss zunächst sicherstellen, dass ein Kind überhaupt die Chance bekommt, einmal selbst frei zu entscheiden. Bis dahin ist es die Pflicht des Staates, Mädchen vor Ideologien zu schützen, die sie bereits im Kindesalter in Rollenbilder drängen, die unserer Bundesverfassung widersprechen. Wer die SVP-Initiative unterschreibt sendet er ein wichtiges Signal: Unsere Schulen gehören den Kindern – nicht den Ideologen oder den «Ehrenwächtern». Ein Kopftuchverbot für Minderjährige ist kein Akt der Ausgrenzung. Im Gegenteil: Für viele Mädchen ist es die erste echte Erfahrung von Selbstbestimmung und körperlicher Integrität. Europa beginnt, diese Realität anzuerkennen. Es wird Zeit, dass wir in Zug denselben Mut beweisen. Unterschreiben Sie darum unsere Volksinitiative!
Philip C. Bruner, Präsident SVP Kanton Zug,
Kantons- und Gemeinderat

