Gebot der Gleichberechtigung
Dass Frauen ebenso wie Männer in der Öffentlichkeit jederzeit ihr ganzes Angesicht zeigen, ist ein Gebot elementarer Gleichberechtigung.
Auf der ganzen Welt kämpfen Frauen für diese Freiheit und versuchen unter Inkaufnahme grosser Opfer, dem Zwang zu Verhüllung und Unterwerfung zu entfliehen. Ein Verhüllungsverbot als «Kleidervorschrift» abzutun, ist ein Hohn gegenüber allen Frauen, die unter den Auswüchsen eines radikalen Islams leiden.
Die Initiative richtet sich ausdrücklich auch gegen jene Verhüllung, der kriminelle und zerstörerische Motive zugrunde liegen. Ein landesweit gültiges Verhüllungsverbot schafft Rechtssicherheit: Die Sicherheitsorgane erhalten Rückenwind und den Auftrag, gegen vermummte Straftäter konsequent vorzugehen.
Ralph Ryser, Unterägeri
Kantonsrat SVP