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Gefahr beim Schwimmen im Geld

Gemeinderat Thomas Dubach über einen haushälterischen Umgang mit Steuergeldern in guten Zeiten.

Fürs Leben braucht es Geld, welches zuerst verdient werden will. So die Losung beim Bürger. Wir bezahlen mit unserem Geld, einem knappen Gut, für bezogene Leistungen, welche wir gerne aus freien Stücken wählen. Dem Staat bezahlen wir Steuerbeiträge oder Gebühren, wobei nur beim Letzteren eine Zweckbindung besteht – man zahlt direkt für eine abgerufene Leistung. Wird zu viel Steuergeld eingenommen, sollte der Steuerfuss gesenkt werden – oder es wird ausgegeben.

Die Stadt Zug schwimmt im Steuergeld und steht somit vor der Herausforderung, möglichst viel Gescheites damit anzustellen. Gemäss dem Rechnungsbericht der Stadt Zug sind die Aufwände von 266 Millionen im Jahr 2018 auf 286,4 Millionen Franken im 2021 angestiegen, und die Erträge haben sich übermässig positiv entwickelt von 306,1 Millionen auf 363,6 Millionen (wobei hier auch Sondereffekte bei den Erbschafts- und Grundstückgewinnsteuern mit dabei sind).

Gleichzeitig wurde der Steuerfuss von 58 auf 54 gesenkt. Eine weitere Senkung oder ein Steuerrabatt ist im Stadtparlament gescheitert. Zu beachten gilt, dass wir über die Zeit mehr ausgeben, ohne über Einsparungen zu kompensieren. In Zeiten steigender Einnahmen stört das nur wenige.

Sinken die Steuereinnahmen, vielleicht wegen einer Rezession, muss gespart oder Leistungen aus dem Angebot gestrichen werden. So ist es sinnstiftend, diszipliniert an Kernaufgaben festzuhalten, anstelle von stetem Ausbau der Leistungen mit Steuergeld.

Als Beispiel soll die städtische Abteilung Kind, Jugend und Familie dienen. Sie hat ein immenses Kostenwachstum erfahren und ist innert 15 Jahren von 800 000 Franken auf rund 12 Millionen Budget im Jahr 2020 angewachsen und umfangreicher als der städtische Werkhof geworden. Im Stadtparlament haben liberale Kräfte zusammen mit der politischen Linken dazu beigetragen, diese Umverteilung von Steuergeld anstelle einer wirtschaftsliberalen Lösung zu etablieren.

Die Eltern bezahlen für die Freizeitbetreuung ihrer Kinder einen Anteil von weniger als 30 Prozent der verursachten Kosten. Für den Rest kommt der allgemeine Steuerzahler auf. Im Gegensatz dazu liegt bei der Alten-Betreuung dieser Deckungsbeitrag nahe bei 100 Prozent. Die gebetsmühlenartig wiederholte Behauptung, es sei volkswirtschaftlich wertvoll, wenn beide Eltern zur Arbeit gehen, wage ich aufgrund des Wertschöpfungsaspekts in Frage zu stellen.

Die Stadt sollte hier – auch, weil es kaum private Anbieter gibt – kein Steuergeld einfliessen lassen. Stattdessen soll ein höherer Steuerabzug für die Kosten der Drittbetreuung möglich sein, wie es auch in der aktuellen kantonalen Steuerreform angedacht ist. Zusätzlich wäre es erstrebenswert, die Arbeitgeber miteinzubeziehen. Sie fragen die Fachkräfte nach, um produktiv sein zu können.

Auf freiwilliger Basis notabene sollten sie einen Beitrag zur Kinderfremdbetreuung einzahlen und diesen ebenfalls bei der Steuerrechnung geltend machen können. So hätten wir eine saubere Ordnung, welche die beteiligten Parteien miteinbezieht. Der allgemeine Steuerzahler wird entlastet, die Stadt hat weniger Steuereinnahmen und kann bei der Verwendung ihre Kernaufgaben ins Auge fassen.

Doch schwimmt die Stadt Zug im Geld und somit bietet es sich an, bequem im bekannten Fahrwasser zu weilen und Jahr für Jahr die Leistungen auszubauen. Bis die Gezeiten sich ändern und gespart werden muss. Apropos Schwimmen und Geld: Wie der Leser dieser Zeitung weiss, soll die Erstellung der neuen Liegewiese beim Strandbad rund 13.5 Millionen Steuergeld kosten.

Thomas Dubach, Gemeinderat SVP

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