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Geheimplan für staatliche Parteienfinanzierung?

In der Zentralschweiz am Sonntag (8.7.18) äussert sich der Präsident der Alternativen-die Grünen Kt. Zug unter dem Titel “Kampf für saubere Politik” zum Thema der Parteienfinanzierung. Kantonsrat Lustenberger suggeriert, dass sich neben allen anderen Parteien, “vor allem FDP und SVP gegen mehr Transparenz” wehrten, weil die beiden Parteien, wohl etwas “zu verbergen” hätten.

Das ist eine dreiste Unterstellung und üble Verunglimpfung. Weiter behauptet er, dass die Politik in Zug heute vermutlich “unsauber”, sei, was man aktiv bekämpfen müsse – und die Schweiz und damit wohl auch Zug eine “gekaufte Demokratie“ sei. Sein daraus abgeleitetes Fazit: Man solle Kandidaten der ALG die Stimme geben, weil diese sich nicht “kaufen” liessen. Dem salopp geäusserten Vorwurf, dass Zuger Politiker “gekauft” seien, bzw. sich kaufen liessen muss ich dezidiert widersprechen.

Unser Schweizerisches politisches System ist grundsätzlich vom Milizgedanken geprägt. Der Gesetzgeber unterstützt die Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an steuerbefreite juristische Personen, z.B. Parteien, deshalb auch grosszügig. “Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an juristische Personen, die wegen Verfolgung öffentlicher oder gemeinnütziger Zwecke gemäss § 57 Abs. 1 Bst. g StG steuerbefreit sind, ist in § 31 Bst. b StG (für natürliche Personen) und in § 60 Bst. c StG (für juristische Personen) geregelt.

Natürliche Personen können demzufolge abhängig von der Einkommenshöhe Zuwendungen bis zu 20 % des Reineinkommens steuerlich abziehen, sofern die Zuwendungen in der betreffenden Steuerperiode mindestens CHF 100.- erreichen. Juristische Personen können Zuwendungen bis 20 % des Reingewinns als geschäftsmässig begründeten Aufwand geltend machen.” (Zitat Finanzdirektion Zug).

Die Linke bewirtschaftet wieder einmal ein Thema, welches real gar kein Problem darstellt. Da wird kein Schwarzgeld herumgeschoben, nein, da werden ordentlich versteuerte, letztlich Kleinstbeiträge aus laufenden Einkommen für eine wichtige staatspolitische Aufgabe, die im Interesse aller Mitbürger ist gespendet.

Würde eine Meldepflicht für Beträge eingeführt, würde dies zu weiterer unnötiger staatlicher Bürokratie führen. Die Spenden würden sicher markant einbrechen und zudem würde das Gesetz mit geringen jährlichen Teilzahlungen einfach unterlaufen. Das Resultat der Übung: die Einführung kantonaler und vielleicht sogar kommunaler Parteienfinanzierung. Dies wäre gleichbedeutend mit dem Ende der politischen Miliz. Das will ich nicht.

Darum im öffentlichen Bereich: Ja zu mehr Transparenz z.B. beim Abstimmungsverhalten im Kantonsrat und im GGR. Also dort, wo jeder Stimmbürger im Internet nachprüfen kann, wer wie gestimmt hat. Da können saloppe Wahlversprechen, wie sie in nächster Zeit oft zu hören sein werden und das spätere reale Abstimmungsverhalten transparent überprüft werden.

Aber im privaten Bereich gilt ein entschiedenes Nein zur weiteren Auflösung von Privatsphäre, zu mehr Bürokratie und existentieller Schwächung der Eigenverantwortung der Parteien. Nein auch zur wohl bereits angedachten Parteifinanzierung durch den Staat. Das ist es nämlich, was die geeinte Linke im Schilde führt.

Philip C. Brunner
Präsident SVP Stadt Zug
Kantonsrat

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