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Gesetzesflut, Unfreiheit und Totalitarismus

Unlängst liess der Präsident der SVP des Kantons Zürich, Nationalrat Alfred Heer, aufhorchen. An einer Pressekonferenz hielt er fest, die neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) entwickelten sich zusehends zu einer totalitären Institution. Der Aufschrei der vereinigten Empörten war gross. Was ist denn eigentlich Totalitarismus? 
Totalitäre Regimes zeichnen sich dadurch aus, dass die einzelne Person unwichtig ist, hingegen ist der Staat auf dem Weg zur vermeintlich besseren Gesellschaft und zum vermeintlich besseren, neuen Menschen von Bedeutung. Wer als einzelne Person oder als Personengruppe diesen Weg zur angeblich besseren Gesellschaft und zum zukünftigen, angeblich besseren Menschen, stört, wird ausgeschaltet. 
Das unheimliche und auch immer wieder sich wiederholende an totalitären Entwicklungen ist, dass sie nicht von heute auf morgen eintreten, nein, sie schleichen sich heran. Ein verlässliches Kriterium für den Grad der Totalisierung einer Gesellschaft ist, ob die einzelnen Menschen noch wagen, ihre Meinung ehrlich und deutlich zu äussern. – Was haben diese Gedanken mit dem Kanton Zug zu tun? Auch unser Kanton ist von der politischen Krankheit heimgesucht, mehr und mehr Bereiche des menschlichen Lebens mit Gesetzvorschriften und entsprechendem behördlichem Zwang zur Durchsetzung – eingeschlossen der Strafapparat mit unmittelbaren Zwangsmassnahmen wie Beschlagnahmungen, Kontensperren, Hausdurchsuchungen und Verhaftungen – auszubauen. 
Dabei ist die Gleichung einfach: Je mehr staatliche Vorschriften und Gesetze, desto weniger Freiheit und Entscheidungsmöglichkeiten für die einzelne Person, den einzelnen Menschen, die Familien. Auch der Aspekt der staatlichen Käuflichkeit darf nicht unterschätzt werden: je mehr Vorschriften und Gesetze es gibt, desto grösser wird die Möglichkeit des Staates und seines Apparates, im Rahmen des Gesetzesvollzuges Personen zu beauftragen, mit Arbeit zu versorgen und damit letztendlich auch zu „kaufen“. 
Das ist ein Teufelskreis: je mehr Personen und Unternehmen so gekauft werden, desto kleiner wird die Gruppe derjenigen, die sich noch offen zu äussern wagen, und desto einfacher wird es wiederum für den Staat, diese kleine Restgruppe zu isolieren und auszuschalten. Wie kann die Politik Abhilfe schaffen? Das Parlament hat grosse Einflussmöglichkeiten, doch leider nutzt es sie mitunter viel zu wenig. Viele Gesetze werden von der Verwaltung entworfen, und die parlamentarische Korrektur ist leider oft nur an einem kleinen Ort. Die Verwaltung wiederum – und dies ist ihr kaum vorzuwerfen – entwirft die Gesetze so, dass sie im Graubereich zu ihren eigenen Gunsten ausgelegt werden können. 
Was kann das Parlament, der einzelne Parlamentarier und Politiker, dennoch zu einer freiheitlicheren Gemeinschaft beitragen, die der schleichenden Totalisierung entgegentreten kann? Er kann sich dafür einsetzen, dass Gesetze und Vorschriften aufgehoben werden. Ein vorher gesetzlich geregelter Bereich der menschlichen Existenz wird wieder frei und öffnet sich von neuem für die Entfaltung der menschlichen Person in ihrer so bereichernden Verschiedenartigkeit. Eine weitere Möglichkeit für den Parlamentarier, zu einem freiheitlicheren und weniger regulierten Staatswesen beizutragen, liegt darin, dem Staat weniger Mittel zur Verfügung zu stellen. Nicht beeindrucken lassen darf er sich dabei vom wenig sachlichen Einwand der „Rasenmäher“-Budgetkürzung. 
Hält man sich diese Überlegungen vor Augen, ist das vom Regierungsrat des Kantons Zug angekündigte Entlastungsprogramm mit Einsparungen bei der Verwaltung von mehr als CHF 100 Millionen pro Jahr eine Verheissung: eine Verheissung nicht nur für einen freiheitlicheren und weniger durchregulierten Kanton, sondern vor allem auch für die Erinnerung an ein Menschenbild, das die einzelne Person und nicht das staatliche Kollektiv in den Mittelpunkt stellt. 
Dr. iur. Manuel Brandenberg, Rechtsanwalt, Zug
Kantonsrat, Fraktionschef SVP 

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