Mitmachen
Artikel

Gewalt an Schulen

Ist es bereits fünf nach zwölf? Handeln ist angesagt! Alle sprechen über Gewaltprävention, doch was ist das Resultat? Man kann nicht heute eine Straftat begehen, und in fünf Jahren dafür gebüsst werden. Anzeigen, verurteilen und Strafe absitzen lassen, sollte innert kurzer Frist über die Bühne gehen. Unsere Gesetze sind jedoch darauf ausgerichtet, das Verfahren zu Gunsten des Opfers zu verzögern.

Doch begünstigen wir dadurch nicht den Täter? Der Aufwand, den uns das Gesetz und mit ihm das Verfahren aufdrängt, steht in keinem zeitlichen Verhältnis mehr zur eigentlichen Tat. Oftmals ist soviel Papier über den Tisch gegangen, dass wir am Ende des Verfahrens gar nicht mehr wissen, was jetzt wirklich Sache war. Das hat System und zeigt auch heute seine Wirkung bei den Jugendlichen. Oftmals werden sie für eine begangene Straftat von ihren Eltern gar nicht mehr zur Rechenschaft gezogen. Eltern realisieren nicht mehr, dass sie für die Spätfolgen der Tat büssen müssen. Doch dabei bleibt es nicht; es ist die Gesellschaft, die die Konsequenzen teuer bezahlen muss. Die Gewalt wird in die Schule getragen. Dort findet der gewaltbereite Jugendliche auch die notwendige Aufmerksamkeit, die ihm zu Hause nicht mehr entgegen gebracht wird. In der Schule wird seine Gewalt zum Thema. Er ist jemand. Projektmässig wird „Gewalt“ abgehandelt. In der Klasse, oder es wird die ganze Schule miteinbezogen. Externe Fachleute werden zu Hilfe gerufen.

Der Jugendliche erfährt, dass das, was er getan hat, offenbar sehr wichtig sein muss. Von den Kosten, die eine solche Handlung des Jugendlichen auslöst, gar nicht zu sprechen. Vom nicht behandelten Schulstoff, der nun auf einmal keine Unterrichtszeit mehr findet, soll an dieser Stelle auch nicht die Rede sein. Es ist eine unnötige Mehrbelastung, die das System Bildung gar nicht gesucht hat und letztlich gar nicht erträgt. Oftmals sind es Täter, die von Recht sprechen und von Pflichten nichts wissen wollen.

Dabei spielt es keine Rolle, ob Schweizer oder Ausländer, mit der Ausnahme, dass Ausländer in der Regel noch das Antirassismusgesetz auf ihrer Seite haben, worauf sich ein Schweizer nicht berufen kann. Deshalb erstaunt es mich auch nicht, dass jugendliche Ausländer mir gegenüber oftmals die Bemerkung machen, warum sollen sie sich einbürgern lassen, sie seien ja als Ausländer besser geschützt.

Nach einer Schlägerei von vier Schweizern gegen einen Ausländer, mit Spitalfolgen für denjenigen, fragte ich denselben, ob er Anzeige bei der Polizei gemacht habe. Er antwortete, er suche mit Kollegen nach den Schweizern, werde diese auch verprügeln, aber sicher nicht Anzeige erstatten. Hier scheint offenbar das Strafgesetzbuch seine Wirkung zu zeigen; das Opfer darf angemessen reagieren, dann kann der Richter von einer Strafe absehen. Kann-Formulierungen gibt es unzählige in den Gesetzbüchern. Diese Formulierungen werden meistens zum Schutz des Täters angewandt, statt ihn mit harten Bandagen anzufassen. Wer das Gesetz zu Gunsten des Täters auslegt, und nicht zum Schutz des Opfers, riskiert über kurz oder lang die Wiedereinführung des Faustrechts.

Zu oft musste ich in der Vergangenheit hinnehmen, dass eine Schlägerei unter Jugendlichen zur Anzeige gebracht wurde, und nichts das von Bedeutung wäre, geschah mit dem Täter. Greifen wir durch, handeln mit der notwendigen Härte gegen Gewalt und verharren nicht in der Prävention!

Franz Zoppi, Rotkreuz
Kantonsrat
21. Juli 2007

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Artikel teilen
Kategorien
weiterlesen
Website SVP Schweiz
Kontakt
SVP Schweizerische Volkspartei Kanton Zug, Postfach, 6300 Zug
Telefon
079 680 17 44
E-Mail
Social Media
Besuchen Sie uns bei:
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden