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Grenzenloser Sozialstaat?

Mit einem Verfassungsartikel will der Bund erreichen, dass Familie und Beruf besser vereinbart werden. Alles tönt nett und harmlos. Niemand bestreitet, dass Einrichtungen wie Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Tagesschulen, Tagesmütterorganisationen und so weiter ein Bedürfnis darstellen. Dieser Bedarf wird aber heute schon, wo entsprechend grosse Nachfrage besteht, durch private und gemeindliche Organisationen abgedeckt.

Die Kosten werden von Eltern und Gemeinden gemeinsam getragen. Sie sind so noch überschaubar und durch den Souverän vielerorts direkt beeinflussbar. Nicht so bei Annahme des neuen Familienartikels. Der Bund fordert und befiehlt, und die Gemeinden (alle Bürgerinnen und Bürger) dürfen bezahlen. Schluss mit weiteren staatlichen Vorschriften bei der Kinderbetreuung. Es gilt, mit einem klaren Nein die Eigenverantwortung von Familien und Gemeinden zu bewahren und dem Ausbau zum grenzenlosen und unbezahlbaren Sozialstaat entgegenzuwirken.

Rolf Ineichen, Präsident SVP Cham

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