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Handlungsfreiheit für das Schweizer Volk

Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit ist in der geltenden Fassung nicht notwendig. Wir Schweizer können auch eigenständig entscheiden, ob und wieviele Ausländer wir beschäftigen wollen. Das Abkommen in der aktuellen Fassung braucht es dazu nicht.

Genau dies bewirkt die Masseneinwanderungsinitiative, über die wir am 9. Februar 2014 abstimmen. Sie gibt der Schweiz ihre Handlungsfreiheit im Ausländerrecht und ihre Würde als souveräner Staat, der seine Rechtsordnung selber bestimmt, zurück. Darum stimme ich am 9. Februar mit Überzeugung Ja.

Dr. Manuel Brandenberg, Zug
Kantonsrat, Fraktionschef SVP

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