HarmoS richtet sich gegen die Eltern
Für mich stellt sich zunächst einmal die Frage der Legitimität dieser Erziehungsdirektoren-Konferenz. Wer gibt ihr die Kompetenz, eine Volksschul-Gesetzgebung zu erarbeiten, zu der die Kantone nur noch insgesamt Ja oder Nein sagen können? Mit HarmoS werden kantonale Legislativen von der gesetzgeberischen Detailberatung vollständig ausgeschlossen – in einem politischen Bereich, der ganz klar kantonaler Hoheit untersteht. Verständlich, dass sich Eltern gegen solches Vorgehen zur Wehr setzen.
Obligatorische Schulpflicht ab viertem Altersjahr
HarmoS verordnet die obligatorische Schulpflicht für sämtliche Kinder ab dem vierten Altersjahr. Ausnahmen sind nicht vorgesehen. Kinder mit Entwicklungs-Rückstand sollen heilpädagogische Sonderberatung erhalten, den Eltern wird die Erziehungskompetenz für Kinder ab dem vierten Lebensjahr abgesprochen. HarmoS will eine Schule, deren Klassen nicht mehr von Klassenlehrern geführt werden, sondern von einem Lehrerkollegium im «Teamplay». HarmoS nimmt den Stimmbürgern wesentliche Rechte zur Gestaltung der Volksschule weg.
Zusätzliche Heilpädagogen
Das Modell HarmoS ist auch aus pädagogischer Sicht fragwürdig: Einerseits verspricht es jedem Kind «individuelles Lerntempo». Wie dies in Zeugnisnoten berücksichtigt werden soll – darüber fehlen bis heute genauere Angaben. Bereits festgelegt wurde indessen, dass Sonderklassen für schwächer begabte und schwierige Kinder und Jugendliche aufgehoben werden sollen. Der Schulunterricht für alle soll künftig generell in Normalklassen erfolgen, denen zusätzliche Heilpädagogen zur persönlichen Betreuung von Schülern mit Schwierigkeiten zugeteilt werden. Ein Modell, das in der Praxis kaum befriedigende Resultate erbringen wird.
Kinderbetreuung ab dem vierten Altersjahr soll Staatsaufgabe werden
Auf eidgenössischer Ebene sind bereits Anstrengungen im Gang, dass für regelmässige Kleinkind-Betreuung nur Fachkräfte mit Diplom-Abschluss zugelassen werden dürfen. Im Klartext: Grosseltern dürfen in absehbarer Zukunft ohne solches Diplom, Enkelkinder nicht mehr regelmässig betreuen. Auf diese Weise erzwingt HarmoS die Auslastung der öffentlichen Tagesstrukturen. Kinderbetreuung ab dem vierten Altersjahr soll Staatsaufgabe werden.
Kantonales Referendum
Die SVP des Kantons Luzern hat mit einem Referendums-Ergebnis, das seinesgleichen sucht, das Signal zum Widerstand gegen HarmoS gegeben. Es waren – um da die Gewichte richtig zu setzen – betroffene Eltern, weniger die Politiker, die diesen Widerstand ausgelöst haben. Darum werden wir
auch im Kanton Zug das Referendum der Jungen SVP unterstützen, damit das Volk darüber entscheiden kann.
Karl Nussbaumer, Menzingen
Kantonsrat / Vizefraktionschef
18. März 2009