Ich schänke dier mis Herz – aber bitte freiwillig
Das Transplantationsgesetz ist keine Frage über die Organspende an und für sich. Das muss bzw. soll jeder für sich entscheiden. Es ist nämlich jedem seine eigene, persönliche Entscheidung und somit seine Privatsphäre – ja gar Intimsphäre – ob er sich für oder gegen eine Organspende entscheiden möchte.
Nein, diese Vorlage ist eine Frage eines massiven und willkürlichen Eingriffes in die verfassungsrechtlichen Grundrechte des Menschen seitens des Staates. Das darf nicht sein!
Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass der Mensch auf Organspenden angewiesen ist und es momentan zu wenig Spender hat. Dieser Mangel führt unweigerlich zu langen Wartelisten wie auch zum Tod geliebter Menschen.
Aber, eine Organspende sollte trotzdem nach wie vor auf freiwilliger Basis erfolgen. Statt Grundrechte zu verletzen, sollte vielmehr ein grösseres Bewusstsein für Menschen, die auf ein Organ angewiesen sind, entwickelt werden.
Mittels Aufklärung, mittels gezielter Kommunikation und Information, wie auch mittels Vertrauen in die moderne Medizin. Für mich ist ein Nein zum Transplantationsgesetz unabdingbar.
Malaika Hug, Baar