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Illegale Glücksspiele: Gesetzeslücke muss geschlossen werden

In den vergangenen Wochen und Monaten führte die Zuger Polizei in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft in diversen Vereinslokalen im Kanton Zug mehrfach koordinierte Aktionen / Razzien gegen illegale Glückspiele und verbotene Sportwetten durch. Anhand der Beantwortung der kleinen Anfrage von Kantonsrat Michael Riboni und mir kam heraus, dass insgesamt 26 Aktionen seit dem 1. Januar 2015 durchgeführt wurden.

In den vergangenen Wochen und Monaten führte die Zuger Polizei in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft in diversen Vereinslokalen im Kanton Zug mehrfach koordinierte Aktionen / Razzien gegen illegale Glückspiele und verbotene Sportwetten durch. Anhand der Beantwortung der kleinen Anfrage von Kantonsrat Michael Riboni und mir kam heraus, dass insgesamt 26 Aktionen seit dem 1. Januar 2015 durchgeführt wurden.

Betroffen von den Razzien waren immer wieder dieselben Vereinslokale. Dabei stellten Polizei und Staatsanwaltschaft wiederholt Verstösse gegen das Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten, gegen das Spielbankengesetz sowie gegen das Ausländergesetz fest. In diesem Zeitraum fielen im Zusammenhang mit diesen Aktion etwa 2’000 Einsatzstunden für die Zuger Polizei an. Der Personal- und Sachaufwand beläuft sich auf rund CHF 250‘000.-. Zusätzlich wurden 50 illegale Glückspielautomaten, 62 illegale Wettcomputer und Bargeld in der Höhe von CHF 109‘843.95 sowie zwei Elektroschockgeräte und eine Faustfeuerwaffe sichergestellt.

Trotz den erwähnten Gesetzesverstössen wird in den betroffenen Lokalen munter weiter gespielt, gezockt und gewettet. Kaum eines der einschlägig bekannten Lokale musste schliessen. Dass Lokale, in welchen wiederholt strafbare Handlungen begangen werden, nicht schliessen müssen, stösst in weiten Teilen der Bevölkerung vermehrt auf Unmut und Unverständnis. Der Regierungsrat führt in der Antwort auf die kleine Anfrage der Kantonsräte Riboni und Riedi aus, dass derzeit keine Handhabe zur zwangsweisen Schliessung solcher Lokale bestehe. Das Gastgewerbegesetz biete den hierfür zuständigen Einwohnergemeinden zurzeit kein entsprechendes Instrumentarium. Genau diese Gesetzeslücke möchten wir nun schliessen. Da offenbar die Regierung nicht selbst handelt, handeln nun wir. Aus diesem Grund haben wir eine Motion eingereicht.

Den zuständigen Behörden soll es künftig erlaubt und möglich sein, gastgewerbliche Bewilligungen zu verweigern bzw. zu entziehen und Lokalitäten des Gastgewerbes zwangsweise zu schliessen, wenn darin wiederholt strafbare Handlungen (insb. Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten, das Spielbankengesetz oder das Ausländergesetz) begangen wurden.

Beni Riedi, SVP Kantonsrat Baar

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