Inakzeptable Einmischung der Strassburger-Richter
Anfang April hat der Europäische Gerichtshof (EGMR) im Fall der von Greenpeace orchestrierten und finanzierten Klage der Klimaseniorinnen entschieden, dass die Schweiz mit ihrer Klimapolitik «Menschenrechte» verletzt. Die Schweiz habe es nicht geschafft, ältere Damen vor der Hitze zu schützen. Ein weltfremdes, ja inakzeptables Urteil!
Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) wurde nach dem Zweiten Weltkrieg, in welchem Millionen von Juden hingerichtet, gefoltert und inhaftiert wurden, ins Leben gerufen. Die EMRK sollte weitere solche Gräueltaten verhindern. Sie sollte Bürger vor den Übergriffen des Staates schützen. Greenpeace und die politisierenden Richter haben diesen geschichtlichen Hintergrund der EMRK offensichtlich nicht verstanden. Nun sollen Seniorinnen in einem Land geschützt werden, in welchem der CO2- Ausstoss pro Kopf fast am tiefsten aller 46 Mitgliedstaaten ist.
Das Urteil des Gerichtes pervertiert den Sinn der EMRK und den Schutz der Menschenrechte. Das Gericht kümmert sich nicht mehr um das Recht auf Leben, das Verbot von Folter, die Meinungsäusserungsfreiheit oder um die Gleichheit vor dem Gesetz, sondern um Klimaaktivismus. Und die Zuger Grünen spielen bei diesem Trauerspiel noch mit, fordern sie in einer Interpellation im Zuger Kantonsrat doch bereits konkrete Massnahmen aufgrund des EGMR-Urteils.
Die SVP hatte mit der Selbstbestimmungsinitiative im Jahre 2018 «Schweizer Recht statt fremde Richter» genau vor solchen Gerichtsurteilen gewarnt. Die SVP wurde lächerlich gemacht. Die Zuger Kantonalparteien von FDP und Mitte warnten vor einer «Abschottung», welche den Kanton Zug «ins Abseits» führe. Nun haben hoffentlich auch FDP und Mitte bemerkt, wer hier im Abseits steht und die Menschenrechte untergräbt. Es sind die politisierenden Richter in Strassburg, welche demokratisch gefällte Parlaments- und Volksentscheide hintertreiben und den Bürger der richterlichen Willkür aussetzen.
Auch wenn das Gericht in Strassburg und der Europarat mit der EU nichts zu tun haben, so zeigt es auf, was passieren wird, wenn sich die Schweiz fremden Richtern unterstellt. Das vom Bundesrat forcierte Rahmenabkommen mit der EU wird dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ermöglichen, einzelne Schweizer Gesetze für ungültig zu erklären oder an EU-Bestimmungen anzupassen. Die Macht der EU-Richter in Luxemburg wird um ein Vielfaches weiter gehen als diejenige von Strassburg. Das Urteil aus Strassburg hat eher wenig konkrete Auswirkungen auf die Gesetze in der Schweiz. Die Richtersprüche des EU-Gerichtshofs hingegen wären verbindlich in der ganzen Tiefe der Schweizer Gesetzgebung.
Der EU-Gerichtshof wird uns EU-Recht in allen Lebensbereichen aufzwingen, ohne dass wir dazu etwas zu sagen haben. Ebenso wird die Schweiz regelmässig Zahlungen in Milliardenhöhe, sogenannte Kohäsionszahlungen, an die EU leisten müssen.
Wenn uns die Befürworter des Rahmenabkommens in diesen Tagen und Wochen weiss machen wollen, dass dies nicht stimme, dann müssen wir sie einfach daran erinnern, dass sie bereits im Jahre 2018 die Situation falsch eingeschätzt haben. Man kann sich immer irren. Aber man sollte sich nicht zweimal irren. Es wäre ein Irrtum zu viel, welcher die Schweiz die Freiheit, Unabhängigkeit und die direkte Demokratie kosten würde.
Michael Riboni, Kantonsrat, SVP Baar