Innovationsschule konnte sich nicht durchsetzen
Die Entwicklung der Volksschule ist mir ein wichtiges Anliegen und es geht in keiner Weise darum, einen "kompletten Entwicklungsstopp" herbeizuführen. Änderungen im Schulwesen sollten jedoch nur dann umgesetzt werden, wenn dadurch die Schülerinnen und Schüler wieder mehr Ruhe im Unterrichtszimmer und eine klare Bezugsperson erhalten. Ein erneuter Schulversuch mit der Innovationsschule hätte meines Erachtens jedoch in eine andere Richtung gezielt.
Die SVP des Kantons Zug reichte im letzten Jahr eine Verfassungsinitiative ein
Die Kantonsverfassung soll mit einem neuen § 4 Absatz 3 ergänzt werden, wonach ab der ersten Primarschule und während der ganzen Schulzeit für die Fachkompetenz (Schulstoffbeherrschung) das Notenobligatorium gilt. In den Übergangsbestimmungen der Verfassung wird sodann festgehalten, dass bei Annahme der Volksinitiative an den öffentlichen Schulen während 10 Jahren keine Schulexperimente ohne Noten wie etwa Modell-, Innovations-, Versuchs und Laborschulen durchgeführt werden dürfen.
Schon bei der Unterschriftensammlung merkte man, dass dieses Anliegen bei der Zuger Bevölkerung sehr grossen Anklang erhielt. Nun kann das Zuger Stimmvolk noch in diesem Jahr über die Verfassungsinitiative abstimmen.
Beni Riedi, Baar
Kantonsrat SVP
27. April 2011