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Integration soll nicht Kantonssache sein

Wer ist schuld, wenn ich eine Prüfung nicht bestehe, ich einen Auftrag nicht erhalte oder ich einen Wettkampf nicht gewinne? Ist es der Lehrer, der Kunde oder sind es die Gegner im Wettkampf? Vermutlich liegt es eher an der persönlichen Einsatzbereitschaft und an den dafür eingesetzten Mitteln.

Bei einem negativen Einbürgerungsentscheid könnte schon bald der Kanton für die Nichteinbürgerung verantwortlich sein, wenn es nach dem Kantonsrat ginge. So möchte er ein Integrationsgesetz einführen, mit welchem er den Kanton dazu verpflichtet, unsere Zuzüger zu integrieren. Und sollten die Bemühungen des Kantons zur Integration der Zugezogenen nicht ausreichen, um die Integration durch eine Einbürgerung abzuschliessen, ist der Schuldige schnell gefunden: Der Kanton. Denn wer ein Integrationsgesetz hat, verpflichtet sich dazu, die Zugezogenen zu integrieren. Er wird sein Angebot ausbauen müssen, bis er jedem die Integration aufgezwungen hat. Unabhängig davon, ob die betroffenen Personen dies wünschen, oder ob sich diese nur vorübergehend hier aufhalten möchten. Die Kostenfolgen eines solchen Gesetzes sind nur schwer abschätzbar und das Gesetz wird mit Sicherheit auch künftig immer wieder für die Legitimation von neuen Begehrlichkeiten herhalten müssen.

Wie die Vorbereitung auf eine Prüfung oder auf einen Wettkampf sollte auch eine bestmögliche Integration im Sinne und in der Verantwortung der jeweiligen Person sein und ich bin mir nicht sicher, ob der Entscheid des Kantonsrats auch in der Gesamtbevölkerung mehrheitsfähig ist. Ich bitte Sie das Referendum der SVP Kanton Zug gegen das Integrationsgesetz zu unterstützen, um die Debatte über ein Gesetz mit dieser Tragweite in der gesamten Bevölkerung führen zu können und den Entscheid darüber mit einer Urnenabstimmung breiter abzustützen.

Andreas Bächtold
Präsident SVP Neuheim

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