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Interpellation zur Unterbringung von Asylbewerbern in der Gemeinde Menzingen (Gubel)

Vor einigen Tagen liess das VBS eine Liste von Truppenunterkünften publizieren, die für die Unterbringung von Asylanten in Frage kämen. Eine der vom VBS genannten Unterkünfte ist die Truppenunterkunft auf dem Gubel in der Gemeinde Menzingen. Mit Blick darauf hat Vizefraktionschef Karl Nussbaumer im Namen der SVP-Fraktion eine Interpellation eingereicht.

„Wurde der Regierungsrat von den zuständigen Bundesbehörden im Zusammenhang mit der Unterbringung von Asylbewerbern auf dem Gubel schon kontaktiert? Falls ja, von wem und mit welchen Begehren?“, wird die Regierung gefragt. Zudem will die SVP-Fraktion wissen, welche Massnahmen der Regierungsrat ergriffen hat, um sich beim Bund gegen die Platzierung der Asylbewerber zu wehren. „Wird der Regierungsrat noch solche Massnahmen ergreifen?“, fragt Karl Nussbaumer.

Bereits im Jahre 2008 trug sich der Bund mit dem Gedanken, auf dem Gubel Asylbewerber unterzubringen. Die Rechtslage wurde damals geklärt und festgestellt, dass sich der Gubel in der Landwirtschaftszone befindet, weshalb eine Unterbringung von Asylbewerbern nicht zonenkonform ist. Für die SVP-Fraktion im Zuger Kantonsrat stellt sich nun die Frage, ob sie daran etwas geändert hat.

Mit Blick auf einen möglichen Entscheid für den Gubel wird der Regierungsrat angefragt, ob er willens sei, der Gemeinde Menzingen beistehen, wenn sie sich rechtlich gegen eine Unterbringung der Asylbewerber auf dem Gubel zur Wehr setzt. Und weiter: „Was gedenkt der Regierungsrat zu unternehmen, sollte der Bund die Unterbringung der Asylbewerber auf dem Gubel gestützt auf „Notrecht“ verfügen? Wäre der Regierungsrat bereit, der Gemeinde Menzingen bei der rechtlichen Überprüfung der Not-rechtsgrundlage beizustehen?“

Karl Nussbaumer, Menzingen
Kantonsrat, Vizefraktionschef
5. März 2012

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