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Ja – wir können es uns leisten und Ja – wir schaffen das jetzt!

Schon bald, am 7. März 2021 stimmen wir über die Änderung des Steuergesetzes „betreffend Massnahmen zur Bewältigung des Coronavirus“ ab. Ständig wird im Zusammenhang mit unserer Wirtschaft viel über die stets nötigen Innovationen, über innovative Unternehmensführung usw. gesprochen.

Die befristete Steuersenkung um zwei Prozentpunkte auf kantonaler Ebene ist genau eine solche Innovation, allerdings seitens des Kantons Zug! Sie steht nicht allein, sondern ist Bestandteil eines sozial breit abgefederten und sozial ausbalancierten Steuerpakets.

Dieses umfasst zusätzlich einen dauerhaft erhöhten und vereinfachten Mieterabzug sowie einen zeitlich befristeten höheren persönlichen Abzug für natürliche Personen. Eine Mehrheit der Zugerinnen und Zuger wird somit vom modifizierten Mieterabzug steuerlich direkt profitieren.

„Profitieren“ heisst mehr Geld für alle laufenden Ausgaben unserer Familien und aller Einzelpersonen, das heisst, mehr Geld steht für Mieten, laufende Ausgaben, Versicherungen usw. zur Verfügung. Die moderate Senkung des kantonalen Steuerfusses und die Erhöhung der persönlichen Abzüge sind zudem zeitlich befristet.

Damit wird verhindert, dass der Steuerwettbewerb angeheizt wird. So werden viele Unternehmen und schwergewichtig die ganze Bevölkerung jetzt, heute im zweiten Corona Krisenjahr massvoll und gezielt entlastet.

Doch können wir uns diese Massnahmen in Zeiten von Corona finanziell denn leisten? Ja, das können wir ganz klar! Mit dem Gesamtpaket in der Höhe von jeweils CHF 40 Mio. pro Jahr kann der Kanton die vierfache Ausschüttung der SNB für das Jahr 2020 im übertragenene Sinn ganz direkt und sinnvoll an die notleidende Wirtschaft und Einwohner weiterleiten. (Höhe des SNB-Betrags gemäss Zugerzeitung, Samstag 9.1.2021).

Aufgrund einer jahrelangen sehr vernünftigen Finanzpolitik kann sich der Kanton Zug, als einer der ganz wenigen Schweizer Kantone eine solche Massnahme auch dann leisten, wenn die Ausschüttung der SNB kleiner wäre oder gar für 2021 ganz ausfallen würde. Das Jahresergebnis 2020 des Kantons Zug verspricht zudem sehr erfreulich auszufallen. Dies ist ein zusätzliches Argument, dass die Regierung richtigerweise proaktiv versucht, die Folgen der Coronakrise tatkräftig zu mildern.

Der Regierungsrat hat diesbezüglich in eigener Kompetenz mit der Erhöhung der Krankenkassenprämienabzüge ein weiteres eindrückliches Zeichen gesetzt. Alle Zuger Gemeindepräsidenten, eine klare Mehrheit des Kantonsrats und der Regierungsrat unterstützen diese wichtige Vorlage. Stimmen Sie deshalb diesem Gesamtpaket, bei welchem alle profitieren am 7. März 2021 zu. Ich bin absolut davon überzeugt, dass wir mit dieser Innovation heute richtig liegen.

Philip C. Brunner
Kantonsrat Zug

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