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Ja zum revidierten Denkmalschutzgesetz

Am 24. November 2019 stimmen wir über das revidierte Denkmalschutzgesetz des Kantons Zug ab. Das neue Gesetz verdient Zustimmung und verbessert die bisherigen Regelungen in verschiedenen Bereichen: zunächst stärkt es die Stellung des Grund-, Wohnungs- und Hauseigentümers gegenüber dem Staat.

Die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung einer Baute, welche regelmässig zu massiven Beschränkungen der Nutzungsmöglichkeiten zu Lasten der Eigentümerschaft führt, werden verschärft. So werden in Zukunft nur noch denkmalschützerisch äusserst wertvolle Objekte gegen den Willen des Eigentümers unter Denkmalschutz gestellt werden können.

Sodann werden Unterschutzstellungen in Zukunft einvernehmlich und vertraglich zwischen der Eigentümerschaft und dem Kanton vereinbart. Das kooperative Modell, bei dem sich Staat und Bürger auf Augenhöhe begegnen, wird neu gegenüber dem bisherigen, autoritativ und hoheitlich-zwingenden Modell eingeführt. Die Mitsprache des privaten Eigentümers wird damit gegenüber dem Staat endlich gestärkt.

Angesichts verschiedener Fälle in der Vergangenheit, da die Interessen der Eigentümerschaft von den zuständigen Behörden ohne Rücksicht auf Kosten und Verluste wenig bis gar nicht berücksichtigt worden sind, ist das neue Gesetz ein Fortschritt im eigentlichen Sinn und verdient unsere Zustimmung.

Dr. Manuel Brandenberg, Kantonsrat SVP
2. Präsident der vorberatenden Kommission

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