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JA zum Verhüllungsverbot

Bessere Werbung hätte sich die Initiative «JA zum Verhüllungsverbot» nicht wünschen können. Die Corona-Pandemie und die damit verhängte Maskenpflicht haben uns eindrücklich vor Augen geführt, welches Unbehagen das Verbergen unserer Gesichter auslöst.

Schliesslich gehört es zu unseren Grundwerten, einander ins Gesicht zu schauen, wenn wir miteinander sprechen. In einer Demokratie, die vom Meinungsaustausch ihrer vielfältigen Bürgerinnen und Bürger lebt, suchen wir den Dialog von Angesicht zu Angesicht – und geben uns dem Gegenüber jederzeit offen zu erkennen.

Wer in der Schweiz eine Burka oder einen Niqab trägt, tritt diese Grundwerte mit Füssen. Beides sind Symbole systematischer Unterdrückung der Frau, die mit unserem in der Bundesverfassung verankerten Verständnis der Geschlechtergleichstellung nicht vereinbar sind. In der Schweiz ist kein Platz für eine «Kleidervorschrift», welche die Frau dem Mann unterordnet.

Ausserdem tragen nur wenige Frauen Burka oder Niqab tatsächlich freiwillig. Selbst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Unrechtmässigkeit dieser Praktik festgestellt, als er 2014 urteilte, dass die Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum in Konflikt mit dem freiheitlichen Zusammenleben einer Gesellschaft steht.

Wenn sogar dieses europäische Gericht, das normalerweise allerhand Absurditäten schützt, zu diesem Schluss gelangt, zeigt das deutlich, weshalb wir am 7. März 2021 ein deutliches «JA zum Verhüllungsverbot» in die Urne werfen müssen.

René Kryenbühl, SVP Oberägeri

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