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Ja zum Zuger Wahlgesetz

Welche Konsequenzen hätten es für das Ägerital, wenn das geringfügig revidierte Zuger Wahlgesetz am 7. März durch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger  angenommen würde?

Die Einführung des Proporzverfahrens wie im Nationalrat soll mehr Listenklarheit und Transparenz bei Wahlen garantieren. Im Klartext wird das Angebot von Kandidatinnen und Kandidaten übersichtlicher. Eine undurchsichtige und wahltaktisch motivierte Flut von Namen und unbekannten „Listenfüllern“ ist nicht im Interesse der Wähler. Deshalb ist – nach Ansicht der bürgerlichen Parteien CVP, FDP und SVP – das Verbot der resultatverzerrenden Listenverbindungen wichtig. Sonst würden die kleineren Linksparteien am meisten profitieren.

Für die politischen Parteien im Ägerital dürfte sich indessen am voraussichtlichen Wahlausgang vom 3. Oktober 2010, kaum etwas ändern! Das Listenverbindungsverbot bedingt, dass alle Parteien vollständige Listen für den Kantonsrat, den Gemeinderat und den Regierungsrat präsentieren müssten. Da ein Kandidierender auch kumulierend zweimal auf jede Parteiliste aufgeführt werden darf, und jede Stimme auch eine Listenstimme ist, soll die wahltaktisch motivierte Aufblähung  der Kandidatenlisten praktisch ausgeschlossen sein. Es ist auch ein Garant für saubere Wahlen. Deshalb empfehle ich den Ägerinnen und Ägerern, ein überzeugtes JA am 7. März   zum geänderten Zuger Wahlgesetz einzulegen.

Heidi Robadey-Rogenmoser
Kantonsrätin, Oberägeri
12. Februar 2010

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