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Ja zur Demokratie

Am 1. Juni 08 stimmen wir über die Volksinitiative "Für demokratische Einbürgerungen" ab. Diese Volksinitiative ist im November 2005 zustande gekommen und verlangt, dass die Bundesverfassung wie folgt geändert wird:

„Die Stimmberechtigten jeder Gemeinde legen in der Gemeindeordnung fest, welches Organ das Gemeindebürgerrecht erteilt. Der Entscheid dieses Organs über die Erteilung des Gemeindebürgerrechtes ist endgültig.“

Mit einem Ja erteilen Sie eine klare Absage an die Beschneidung der Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger, an den Übergriff des Bundesgerichts auf die demokratischen Rechte des Volkes und die verfehlte Einmischung in die Gemeindeautonomie.

Die heutige Auslegung der Gesetzgebung lässt zuviel Spielraum für ungerechtfertigte Einbürgerungen. Die large Handhabung, der lockere Umgang im Einbürgerungsverfahren und die fragwürdigen Bundesgerichtsurteile führten immer öfters zu Masseneinbürgerungen.

Die jährlichen Einbürgerungen haben sich von 1991 bis 2007 beinahe verachtfacht. Mittlerweile werden jährlich rund 50’000 Ausländer eingebürgert, wovon die Hälfte aus dem Balkan oder der Türkei stammt.

Das Bürgerrecht ist jedoch ein wichtiger Pfeiler der schweizerischen direkten Demokratie, an dem – auch für die nachfolgenden Generationen – nicht weiter gerüttelt werden darf:

  • Der Einbürgerungsbeschluss ist und muss ein demokratischer politischer Entscheid bleiben.
  • Politik ist Sache von Volk und Parlament, nicht Aufgabe der Gerichte.
  • Gemeindeversammlungsbeschlüsse dürfen von Gerichten nicht unterlaufen werden.

Unterstützen Sie deshalb  am 1. Juni 2008 die Volksinitiative "Für demokratische Einbürgerungen".

Damit wird ein Zeichen gesetzt, dass sich das Volk als Souverän nicht weiter von Gerichten und Verwaltungen entmachten lässt.

Werner Villiger, Zug
Kantonsrat SVP
26. April 2008

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