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JA zur Durchsetzungsinitiative

Jedesmal, wenn eine Volksinitiative oder ein Referendum mit einem SVP-Label zur Abstimmung gelangt, geht es wie bei einem Naturgesetz los – alle anderen Politiker und sogenannten Opinion Leaders sind per se dagegen, alle! Leider wird von den Gegnern auch diesmal viel gelogen oder aus Unwissenheit irgendetwas nachgeplappert – so wie damals bei der Ausschaffungsinitiave und natürlich jetzt wieder bei der Durchsetzungsinitiative. 
Beispiele werden medial konstruiert, die hinten und vorne nicht stimmen – einer klaut einen Apfel und schon wird der arme Ausländer ausgeschafft?  Mumpitz: Diebstahl alleine ist nicht im Katalog der Straftaten der Durchsetzungsinitiative. Diebstahl führt nur dann zwingend zur Ausweisung, wenn gleichzeitig die Straftatbestände wie Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruchs kumulativ vorliegen. Zusätzlich gilt, dass die Entwendung von Sachen bis zu einem Wert von Fr. 300.– gar nicht als Diebstahl gemäss Strafgesetzbuch verfolgt, sondern als geringfügiges Vermögensdelikt behandelt wird. 
Was will die Durchsetzungs-Initiative? Kriminelle Ausländer sollen ohne Wenn und Aber ausgeschafft werden können und zwar bei schweren Delikten wie z.B. Mord, Raub und Vergewaltigung. Sie  müssen zwingend unser gastfreundliches Land verlassen – das schafft Sicherheit und senkt die Kriminalität, weil die Ausschaffung potentiell abschreckt. Jetzt müssen wir es nur noch umsetzen: Darum JA zur Ausschaffung krimineller Ausländer, JA zur Durchsetzungsinitiative.
Philip C. Brunner
Kantonsrat

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