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Ja zur Selbstbestimmungsinitiative, Nein zur Entdemokratisierung

Am 25. November stimmen wir darüber ab, ob Volk und Stände auch in Zukunft das oberste Organ der Eidgenossenschaft sind. Wir stimmen also über unsere eigenen Kompetenzen ab. Wollen wir alle zusammen weiterhin Verfassungsgeber sein, ja oder nein?

Zwar hält unsere Bundesverfassung – sie wurde von Volk und Ständen erlassen, nicht von internationalen Gerichtshöfen oder Organisationen – schon heute fest, dass die Stellung der Bundesversammlung als oberste Gewalt im Bund unter dem Vorbehalt der Rechte von Volk und Ständen steht (Art. 148 Abs. 1 BV). Indes wurde diese Stellung in den letzten Jahren verwässert, wenn nicht gar ausgehebelt.

Während in der Bundesverfassung von 1874 (in Kraft bis ins Jahr 1999) der Begriff des Völkerrechts nicht einmal vorkam, wurde er in die aktuelle Bundesverfassung aufgenommen, so etwa in Art. 5 Abs. 4 BV, wonach Bund und Kantone das Völkerrecht beachten. Ein beträchtlicher Teil der Staatsrechtslehrer und ein Teil der Justiz haben in den letzten Jahren begonnen, das Völkerrecht über die Bundesverfassung zu erheben.

Wer aber erlässt das Völkerrecht? Es sind Diplomaten, Bürokraten und – im besten Falle – ihre Arbeitgeber, die Regierungen. Sie handeln die Verträge inhaltlich modo legislatoris, in der Art des Gesetzgebers, aus. Der eigentliche Gesetzgeber, Parlament und Volk, kann nur noch zum ganzen Vertrag ja oder nein sagen.

Mit anderen Worten: die Erhebung des Völkerrechts über Volk und Stände ist nicht nur eine demokratisch und föderalistisch nicht legitimierte Anmassung, sondern sie ist auch eine partielle Aufhebung der Gewaltentrennung. Sie verlagert nämlich die Kompetenz der Gesetz- und Verfassungsgebung vom Gesetzgeber – Bundesversammlung, Volk und Stände – in wesentlichen Belangen auf die Regierungen, Diplomaten und Bürokraten. Die Regierung wird als Exekutive auch noch zur Legislative.

Wer genau das nicht will, wer keine Grundlage zur Verstärkung einer sich von der internationalen Überregulierung in Richtung internationale Totalisierung bewegenden Bürokratie schaffen will, wer also an unserer bewährten Verfassungsgebung und Demokratie festhalten will, stimmt am 25. November der Selbstbestimmungsinitiative zu.

Dr. iur. Manuel Brandenberg, Rechtsanwalt, Zug

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