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Ja zur Verfassungsinitiative für Noten

Am 11. März 2012 stimmt das Stimmvolk des Kantons Zug über zwei Volksinitiativen ab, welche die Notengebung in der Schule betreffen. Die erste Initiative, die Verfassungsinitiative, fordert eine Ergänzung der Kantonsverfassung, des höchsten Gesetzes des Kantons Zug, das nur vom Volk abgeändert werden kann. Diese erste Initiative fordert zum einen Schulnoten ab der 1. Klasse für die Fachkompetenz (wie gut kann der Schüler schreiben, rechnen oder lesen). Zum anderen fordert diese erste Initiative, dass es während 10 Jahren keine Schulexperimente ohne Noten geben darf. Damit wird verhindert, dass die Schulnoten ab der 1. Klasse nach Annahme der Initiative durch Schulexperimente oder Schulversuche in den Gemeinden umgangen werden. Zudem tritt diese erste Initiative, die Verfassungsinitiative, sofort in Kraft und sieht keine Ausführungsgesetzgebung vor. Dies führt dazu, dass der notenkritische Kantonsrat nach Annahme der Initiative nicht auf Zeit spielen kann, indem er kein Ausführungsgesetz erlässt. Die zweite Initiative (Gesetzesinitiative) fordert den Kantonsrat auf, ein Gesetz zu erlassen, welches Noten ab der 2. Klasse vorsieht.

Die zweite Initiative hat den Nachteil, dass es vom Kantonsrat abhängig ist, ob und wann die Noten ab der 2. Klasse in Kraft treten. Weil die zweite Initiative nur eine Gesetzesänderung vorsieht, kann der Kantonsrat in einigen Jahren die Noten ab der 2. Klasse eigenhändig wieder aufweichen oder abschaffen. Das Volk hätte nichts zu sagen, weil die Noten nur im Gesetz stehen. Das Gesetz kann der Kantonsrat allein abändern, die Verfassung kann nur das Volk abändern. Die zweite Initiative, die Gesetzesinitiative, hat zudem den Nachteil, dass sie kein Verbot von Schulversuchen ohne Noten enthält. Dadurch können die Gemeinden mit gemeindlichen Schulversuchen oder Schulexperimenten dafür sorgen, dass es weiterhin keine Noten gibt, auch nicht ab der 2. Klasse.

Entgegen anderweitigen Behauptungen wird es auch bei Annahme der ersten Initiative, der Verfassungsinitiative, weiterhin Beurteilungsgespräche mit den Eltern und notwendige Entwicklungsschritte in der Schule geben, einfach nicht ohne Noten. Es ist daher zu empfehlen, am 11. März 2012 zweimal Ja zu den Noteninitiativen zu stimmen und bei der Stichfrage „Verfassungsinitiative“ anzukreuzen.

Dr. Manuel Brandenberg, Zug
Kantonsrat, Präsident SVP Kanton Zug
29. Februar 2012

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