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Ja zur Volksinitiative gegen die Masseneinwanderung

Am 9. Februar 2014 dürfen wir Stimmbürger und die Kantone als Souverän über die Volksinitiative gegen die Masseneinwanderung abstimmen. Wird die Initiative von Volk und Ständen angenommen, wird die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft unter anderem mit der folgenden Bestimmung ergänzt:

Art. 121a Steuerung der Zuwanderung
1 Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig.
2 Die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz wird durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt. Die Höchstzahlen gelten für sämtliche Bewilligungen des Ausländerrechts unter Einbezug des Asylwesens. Der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und auf Sozialleistungen kann beschränkt werden.
3 Die jährlichen Höchstzahlen und Kontingente für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer sind auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer auszurichten; die Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind einzubeziehen. …

Wir dürfen dankbar für diese Möglichkeit sein, selber mitzubestimmen, was in der Bundesverfassung, dem höchsten Gesetz der Schweiz steht. Wären wir Mitglied der Europäischen Union, könnten wir dies in allen Bereichen, welche die EU an sich gezogen hat, nicht mehr. Und die EU zieht immer mehr Bereiche an sich, gar nicht zur Freude der Mitgliedstaaten. – Wenn wir den neuen Verfassungstext anschauen, sehen wir, dass er uns eine Selbstverständlichkeit in Erinnerung ruft. Wir Schweizer steuern die Zuwanderung von Ausländern eigenständig. Was heisst das?

Das heisst, dass wir selber bestimmen, wer in welcher Zahl in die Schweiz kommt. Eigentlich ist das für jeden souveränen Staat eine Selbstverständlichkeit, umso mehr, wenn er derart von Einwanderung heimgesucht wird wie unser Heimatland. Mit der Annahme des neuen Verfassungstextes wird die ungebremste Zuwanderung von jährlich 85’000 (in Worten: fünfundachtzigtausend) Personen eingedämmt.

Die Bedenken der Funktionäre der Wirtschaftsverbände (nicht der Wirtschaft), der Gewerkschaften und ihres verlängerten politischen Armes sind unbegründet. Jedes Unternehmen in der Schweiz wird auch in Zukunft diejenigen Ausländer erhalten, die es für seine gedeihliche Entwicklung braucht. Die im neuen Verfassungsartikel vorgesehene jährliche Kontingentierung (zahlenmässige Festlegung der Einwanderer) muss in Abstimmung mit den gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz (Art. 121a Abs. 3 des neuen Artikels der Bundesverfassung) erfolgen. Hingegen wird die heute für viele Schweizer spürbare Tendenz, dass sie als Schweizer im eigenen Land bei der Arbeit ausländischen Kadern unterstellt sind, gebrochen werden können.

Noch vor wenigen Jahren musste im Verwaltungsrat einer Unternehmung in der Schweiz eine Mehrheit von Schweizern sitzen. Das ist wegen des aktuellen Personenfreizügigkeitsabkommens Geschichte. Heute können ausschliesslich Ausländer im Verwaltungsrat sitzen. Das geschieht auch immer mehr. Wenn aber im Verwaltungsrat lediglich Ausländer sitzen, ist es naheliegend, dass dieser Verwaltungsrat auch Ausländer in die Geschäftsleitung beruft, und die Geschäftsleitung wird Ausländer in die Kaderstellen berufen.

Das ist normal und kann den Ausländern nicht zum Vorwurf gemacht werden: jeder, auch ein Schweizer, stellt eher Personen aus seinem eigenen Beziehungsnetz als andere ein. Mit der Annahme des neuen Verfassungsartikel muss die Personenfreizügigkeit neu verhandelt werden. Sie könnte dann auch in dem Sinne neu verhandelt werden, dass die absolute Gleichstellung von Ausländern und Schweizern gemäss geltendem Abkommen relativiert würde.

So könnten früher bewährte Regelungen zur Aufrechterhaltung der Kontrolle von Schweizern in Unternehmungen mit Sitz in der Schweiz wieder bedacht werden. Dies gereichte uns allen, Ausländern und Schweizern, zum Vorteil. Es führte zu weniger stummen Ohnmachtsgefühlen von Schweizern gegenüber von Ausländern, die ihnen im eigenen Land bald einmal prinzipiell vorgezogen werden, und damit zu einem freundschaftlicheren und besseren Zusammenleben. Stimmen wir daher am 9. Februar 2014 Ja zur Volksinitiative gegen die Masseneinwanderung.

Manuel Brandenberg, Zug

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