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Kanton Schwyz verstösst gegen Tierschutzgesetz

Mit dem generellen Leinenzwang verstösst die Schwyzer Regierung gegen das Eidgenössische Tierschutzgesetz. „Hunde müssen täglich im Freien und entsprechend ihrem Bedürfnis ausgeführt werden. Soweit möglich sollen sie sich dabei auch unangeleint bewegen können.“ Ist dort zu lesen. Heisst das, jene 58 Bussen, welche in Schwyz ausgesprochen wurden, sind rechtswidrig? 
Hundehalter aus dem Kanton Schwyz, die nach Zug kommen, um ihrem Hund unangeleinten Sozialkontakt mit Artgenossen zu ermöglichen, sollten belohnt werden, statt verunglimpft! Sie nehmen vorbildhaft Ihre Verantwortung gegenüber ihrem Vierbeiner war. Bravo! Das Bild einer blutrünstigen Horde, welche unkontrolliert durch die Wälder tobt, entspricht schlicht nicht der Wahrheit. Wir Hundehalter sind uns unserer Verantwortung bewusst, haben Fifi unter Kontrolle und begegnen Mensch und Tier mit Respekt. Es ist davon auszugehen, dass die Rufe des Jägers nach Ruhe für die Wildtiere spätestens dann, wenn die Treibjagd diese Tiere in Todesangst durch die Wälder hetzt, verhallen werden.
Wir würden die „Hinterlassenschaft“ unserer Vierbeiner rücksichtslos in Feld und Wiesen vergammeln lassen, wird behauptet. Den Kot meiner Hündin sammle ich – und die allermeisten Hundehalter – immer und überall auf. Und es macht mir auch nichts aus, dann auch noch gleich den von Bella, der Hündin vom Bauernhof, die unbeaufsichtigt ohne Leine herumspaziert, aufzuheben und zu entsorgen. Nur, weil Unwahrheiten über uns Hundefreunde gebetsmühlenartig wiederholt werden, sind sie am Ende trotzdem nicht wahr! Wegen einzelner ignoranter Säuniggel die riesige Mehrheit der sich korrekt verhaltenden Hundehalter zu bestrafen, ist undemokratisch und verhärtet unnötig Fronten. Gegenseitiger Respekt und gesunder Menschenverstand sind die besten Voraussetzungen für ein friedliches Miteinander. Ich hoffe, dass das Zuger Hundegesetz darauf baut. 
Gloria Isler
Alt Kantonsrätin
Dipl. tierpsychologische Beraterin, Baar

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