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Kantonales Wanderwegnetz verkleinern als Opfer des Sparens?

Mit der Massnahme V10 im Rahmen des Entlastungsprogramms 2015 – 2018 sieht der Richtplanentwurf eine Reduktion der Dichte des kantonalen Wanderwegnetzes vor, von derzeit 2.7 km pro Quadratkilometer auf neu 1.8 km pro Quadratkilometer. Damit würde das Wanderwegnetz um 184 km Weglänge reduziert. Damit soll eine jährliche Budgetentlastung von Fr. 40‘000.–/Jahr erreicht werden. Im Gegensatz kostet aber die Umsetzung ca. Fr. 200`000.- unter anderem aufgrund des enormen Aufwandes für die Änderung der Signalisationen und deren Pläne . Ich persönlich kann diese vorgesehene Massnahme ganz und gar nicht unterstützen.
Dabei ist zu beachten, dass das Wanderwegnetz kantonal organisiert ist. Auch die Pflege der Täfeli und der Markierung erfolgt kantonal durch den Verein Zuger Wanderwege. Lediglich die Pflege und der Unterhalt der Wege erfolgt durch die Gemeinden. Die bestehenden Wanderwege sind grundsätzlich von den Landeigentümern akzeptiert. 
Die Begründung man müsse die Netze dem schweizerischen Durchschnitt anpassen, dass kann ich so nicht teilen. Wir haben im Kanton Zug eine grössere Bevölkerungsdichte als in anderen Kantonen. Der Siedlungsdruck im Kanton Zug ist relativ gross. Im dicht besiedelten Kanton Zug ist ein gutes und dichtes Wegnetz noch wichtiger als in ländlichen oder abgelegenen Gebieten der Schweiz.
Verschiedene Naherholungsgebiete sind gut zu Fuss erreichbar und sie bieten der Bevölkerung Gelegenheit in die Nachbargemeinden zu wandern oder zu spazieren. Auch die vielen Leute, die in unserem Kanton arbeiten, sollen sich in der Mittagspause oder in der Freizeit ohne viel Aufwand im Freien bewegen können. Wandern, Joggen und Spazieren ist zur Entspannung und für die Gesundheit sehr wichtig. 
Ich finde es enorm wichtig, dass sich die Wanderer und Spaziergänger auf den offiziellen Wegen bewegen und sich nicht über die Wiesen und Felder oder im Wald unkontrollierte Wege suchen. Die Sicherheit auf den offiziellen Wegen ist jetzt gewähreistet, denn diese sind unterhalten. Eine Auseinandersetzung mit der Landwirtschaft, die bei der hohen Bevölkerungsdichte weiter in Bedrängnis geraten würde, wäre auch vorprogrammiert. Jetzt  ergeben sich für die Bauern durch gepflegte Wege  nur  Vorteile. 
Die Auswirkungen wären, die gestrichenen Wanderwege könnten die Gemeinden übernehmen. Werden diese übernommen, müssen sie in den gemeindlichen Richtplan aufgenommen werden. Das hätte Mehrkosten wie auch Mehrarbeit zur Folge. Die Streichung der Wanderwege aus dem kantonalen Richtplan heisst auch, dass die gelben Wanderweg-Täfeli entfernt werden müssten und die Gemeinde eigene, anders farbige Täfeli montieren müsste. Dies erfordert noch mehr Arbeit und Kosten seitens der Gemeinden.
Es hätte zur Folge, dass die neuen gemeindlichen Wege aber nicht mehr in den offiziellen Wanderkarten sichtbar sein würden und auch kein App würde sie aufzeigen. Somit wären die Gemeindewege nur noch der lokalen Bevölkerung bekannt und das kann es ja wohl nicht sein.
Das grosse, kantonale Wanderwegnetz ist im Laufe der Jahrzehnte, ja sogar über mehr als 100 Jahre, gewachsen, von Landbesitzern akzeptiert und von der Bevölkerung hoch geschätzt. Das heutige Wanderwegnetz ist eine wichtige Errungenschaft und diese heisst es zu erhalten. Ich  werde auf jeden Fall für deren Erhalt an der nächsten Kantonsratsitzung kämpfen und allenfalls dem Kompromissvorschlag der Kommission zustimmen und hoffe, dass viele andere Kantonsrätinnen und Kantonsräte dies auch unterstützen.
Karl Nussbaumer
Kantonsrat und SVP Vizefraktionschef
Menzingen

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