Kein Blanko-Cheque bei der Beschaffung neuer Kampfflugzeuge
Die Ausgaben für die Beschaffung der neuen Kampfflugzeuge werden vollumfänglich über kommende ordentliche Armeebudgets abgewickelt. Das Armeebudget der Eidgenossenschaft unterliegt der direkten Kontrolle durch die eidgenössischen Räte. Von einem angeblichen „Blanko-Cheque“ kann daher nicht die Rede sein. Die Aussage der Gegner, dass mit der Annahme des Planungsbeschlusses dem VBS ein solcher Blanko-Cheque für 24 Milliarden Franken ausgestellt würde, ist ganz falsch.

Richtig ist: Für die Erneuerung der Luftwaffe (Beschaffung von neuen Kampfflugzeugen) sollen « …höchstens 6 Milliarden Franken (ohne Teuerung) …» bewilligt werden. Davon werden 60% in der Schweiz kompensiert. Die Betriebskosten für die neuen Kampfflugzeuge während der kommenden 30 Jahre (2032 – 2062) betragen sehr wahrscheinlich das Doppelte und nicht das Vierfache der Beschaffungskosten von maximal 6 Milliarden Franken, also rund 12 Milliarden Franken. Dieses Geld wird weitgehend hier in der Schweiz ausgegeben.
Dieser ermittelte Schätzwert ergibt sich aus fundierten Analysen der Erfahrungen mit der Flotte der F/A-18-Kampfflugzeuge in der Schweizer Armee seit der Inbetriebnahme dieser Flugzeuge im Jahre 1997. Im übrigen werden z.B. bei der Beschaffung von neuem Rollmaterial für den öV, für die SBB auch nicht die Betriebskosten für die nächsten dreissig Jahre zu den Anschaffungskosten dazugezählt.
Die Erneuerung der Luftverteidigung ist auch für die Aufrechterhaltung der Neutralität unseres Landes nötig, eine völkerrechtliche Verpflichtung, welche von unserer Bevölkerung mit über 90% Zustimmung unterstützt wird. Die Schweiz ist völkerrechtlich zu einer bewaffneten Neutralität verpflichtet. Darum stimmen Sie am 27. September 2020 JA zur Erneuerung der Luftverteidigung der Schweiz, denn Sicherheit war noch nie „günstig“ und wird es auch nie sein.
Philip C. Brunner
Hptm a D (1000 Diensttage)