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Kinderkrippen: Nur noch mit Diplom?

Gemäss dem „Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung“ ist der Bund verpflichtet, Finanzhilfe an Betreuungsstätten zu leisten („Anschubfinanzierung“), während die Festlegung von Qualitätsanforderungen Sache der Kantone ist. Anfang 2007 wird das kantonale Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung in Kraft treten. In der Verordnung hat der Regierungsrat als Qualitätsanforderung den Nachweis der pädagogischen Betreuung festgesetzt und für diese Betreuung in Tages- und Halbtagesstätten mindestens eine ausgebildete Person für obligatorisch erklärt. Als ausgebildet gelten: diplomierte Kleinkindererzieherinnen, Sozialpädagogen, Fachpersonen Betreuung sowie Personen mit Ausbildungen in verwandten pädagogischen und pflegerischen Berufen nach ausgewiesener pädagogischer Erfahrung. Dies obwohl der Bund den Kantonen nicht vorschreibt, nur Personen mit einem Diplom für die Kinderbetreuung vorzusehen!

Meines Erachtens sind diese Anforderungen viel zu einschränkend. An die Leitungspersonen eines Angebotes dürfen doch keine beruflichen Anforderungen gestellt werden, welche zu einer Monopolisierung zu Gunsten von bestimmten Ausbildungen führen. Wesentlich ist, dass die Betreuung von einer im Umgang mit Kindern erfahrenen Person ausgeübt wird. Wie diese Erfahrung nachgewiesen wird, ist letztlich unwichtig. Dieser Nachweis kann auch von Eltern erbracht werden, die eigene Kinder erziehen, ohne dass sie ein Diplom erworben haben.

Im weiteren ist zu beachten, dass für private Angebote die Einhaltung der Qualitätsanforderungen Voraussetzung für die Erlangung einer Betriebsbewilligung ist. Damit ist der obligatorische Nachweis eines Diplomes – wenn auch nur für bestimmte Funktionen in Tages- und Halbtagesstätten – ein unverhältnismässiger Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit, ohne dass dies zur Wahrung der Qualität bei der ausserfamiliären Betreuung von Kindern notwendig ist. Viele Mütter, die die Betreuung ihrer Kinder bisher unter einander organisiert haben, können das künftig nicht mehr.

Stephan Schleiss
Kantonsrat Steinhausen
20. Dezember 2006

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