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Klare Richtlinien bei der Entschädigung von Politikern

Mittels einer Motion beantragen die Kantonsräte Alois Gössi, Andreas Lustenberger, Michael Riboni und ich, dass in Baar per 1. Januar 2017 das Entschädigungsreglement des Gemeiderates in dem Sinne geändert wird, dass Entschädigungen und Honorare aus Mandaten, welche die Gemeinderäte im Auftrag und Interesse der Gemeinde ausüben, künftig in die Gemeindekasse gehen.
Als Mitmotionär erachte ich diese Änderung wichtig und für die Baarerinnen und Baarer relevant. Die Baarer Gemeinderäte haben in Ausübung ihres Amtes und zur Vertretung unserer Wohngemeinde Einsitz in diversen Organisationen z.B. als Delegierter bei der ZEBA, als Stiftungsrat der Stiftung Pflegezentrum Baar oder als Verwaltungsrat der WWZ. In diesen Organisationen haben die Gemeinderäte einzig und allein das Interesse unserer Wohngemeinde und nicht irgendwelche Privat – oder Partikularinteressen zu vertreten. Ihren Sitz in diesen Organisationen haben die Gemeinderäte bei einer Abwahl oder Abgabe ihres politischen Exekutiv-Amtes denn auch zu räumen. Die Einsitznahme in diesen Organisationen erfolgt einzig und allein aufgrund Ihres Amtes und nicht aufgrund besonderer persönlicher Fähigkeiten. 
Bereits ein Gemeinderat hat sich öffentlich über diese Motion empört. Vizegemeindepräsident und Bauchef Paul Langenegger erblickt in dieser Motion einen Angriff auf das Milizsystem. Dabei sollte man beachten, dass gemäss Art. 1 des Entschädigungsreglements jeder Gemeinderat eine jährliche Grundentschädigung in der Höhe von CHF 75’000.- erhält. Der Gemeindepräsident erhält zudem eine Funktionszulage von CHF 45’000.-, der Vizepräsident eine solche von CHF 7’500.- und der Vorstand Planung / Bau eine solche von CHF 30’000.-. Obendrauf kommt nach Art. 2 eine jährliche pauschale Spesenentschädigung für den Gemeindepräsidenten von CHF 12’000.- für den Vorstand Planung / Bau eine solche von CHF 10’000.-. Die übrigen Gemeinderäte erhalten eine Spesenentschädigung von CHF 8’000.-. Diese Entschädigungen sind meiner Meinung nach für ein Teilzeitmandat mehr als angemessen. 
In Zeiten, in welchen der Gemeinderat beim eigenen Personal den Sparhebel ansetzt und künftig etwa auf die Abgabe von vergünstigten Reka-Checks verzichtet, darf man meiner Meinung nach erwarten, dass der Gemeinderat selbst mit gutem Beispiel vorangeht und sein eigenes Portemonnaie nicht weiter mit Gelder füllt, welche dem Steuerzahler zustehen. Getreu dem militärischen Grundsatz: Führen durch Vorbild. 
Beni Riedi, Kantonsrat, SVP Baar

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