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Konflikte mit dem EU-Recht werden zunehmen!

Der Geburtsfehler der Begrenzungsinitiative (BGI) ist, dass sie von der SVP lanciert wurde. Die Gegner der BGI sollten sich nicht zu früh freuen. Die von anderer Seite bereits eingereichte „Massentierhaltungsinitiative“ zeigt auf, wie es in Zukunft vielen VoIksinitiativen, nicht nur denjenigen der SVP gehen könnte.

Denn das vom Bundesrat fest eingeplante Rahmenabkommen würde den Einfluss des EU-Rechts und der EU-Rechtsinterpretation in der Schweiz massiv ausweiten. Somit würden dann in Zukunft noch viel mehr Volksanliegen, auch auf kantonaler Stufe, mit dem EU-Recht in Konflikt stehen. Entweder werden die Initiativen dann präventiv oder nach einer allfälligen Annahme abgeschwächt oder so wie bei der Masseneinwanderungsinitiative erst gar nicht umgesetzt.

Auch die Volksinitiative „Keine Massentierhaltung in der Schweiz“ (Massentierhaltungsinitiative) wird vom Bundesrat abgelehnt. Ein zentraler Grund dafür ist, dass eine Umsetzung dieser Initiative nicht mit unseren Handelsabkommen mit der EU kompatibel sei, da die Standards immer auch für importierte Güter zählen würden und sich somit den bilateralen Verträgen des Vertragspakets Bilaterale 1 widersetzt.

Das würde wiederum die drohende Guillotine-Klausel in Gang setzen. Neu ist dieses Phänomen im Hinblick auf vergangene und aktuelle Initiativen, auch denjenigen der SVP, bekanntlich nicht. Immer wieder wird vom EU-afinen Bundesrat und der Economiesuisse argumentiert, dass die Konsequenzen einer Annahme der BGI viel zu schwerwiegend seien für die Schweizer Wirtschaft, weil die angeblich so guten Beziehungen mit der EU auf dem Spiel stünden.

Dazu fragt man sich, wie es um die Aufhebung der Börsenäquivalenz durch die EU steht? Dieses Beispiel einer anderen Initiative zeigt auf, dass wir uns dringend aus der Umklammerung durch EU-Recht lösen müssen. Nicht zuletzt um Klarheit zu schaffen, hat die SVP die BGI lanciert. Stimmen Sie dem Anliegen, unsere wohlerworbenen Volksrechte, wie z.B. das Initiativerecht zu schützen zu, denn das ist hoffentlich nicht nur ein Anliegen der SVP.

Philip C. Brunner
Kantonsrat, SVP

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