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Kriminelle Ausländer endlich ausschaffen – Mehr Sicherheit für Alle, Schweizer und Ausländer!

Viele Schweizerinnen und Schweizer fühlen sich im eigenen Land nicht mehr sicher: Sieben von zehn verurteilten Kriminellen und Kriminaltouristen in den Schweizer Gefängnissen sind Ausländer. Diese Situation ist eine Konsequenz der ungebremsten und unkontrollierten Einwanderung sowie den zu milden Strafen in unserem Land. 
Schwer Kriminelle und Wiederholungstäter haben ihr Gastrecht verwirkt und sind auszuschaffen. Alle anderen Ausländer, die sich an die hiesigen Regeln und Gesetze halten, profitieren damit von grösserer Akzeptanz und mehr Sicherheit. Vor über fünf Jahren hat eine deutliche Mehrheit der Stimmberechtigten der Ausschaffung krimineller Ausländer an der Urne zugestimmt. Bundesrat und Parlament haben nun eine Härtefallklausel ins Umsetzungsgesetz geschrieben, mit der faktisch jede Ausschaffung verhindert werden kann. 
So finden die Richter weiterhin Begründungen, weshalb der verurteilte Straftäter nicht gehen muss: Drogendealer A. habe ein Kind in der Schweiz, auch wenn er sich nie um dieses gekümmert hat. Oder, Serieneinbrecher B. sei schon mehrere Jahre hier und habe im Gefängnis Fortschritte im Verhalten gezeigt.
Mit der Durchsetzungsinitiative wird der Volkswillen endlich umgesetzt und für mehr Sicherheit gesorgt. Nach ihrer Annahme ist sie sofort und direkt anwendbar – eine konsequente Lösung mit Augenmass:
1. Eine Ausschaffung der Täter ist bei schweren Delikten (wie Mord, Raub, Vergewaltigung usw.) zu vollziehen, unabhängig davon, ob ein Täter vorbestraft war oder nicht.
2. Eine Ausschaffung ist zudem vorgesehen bei Wiederholungstätern in Bezug auf Delikte, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit in besonderem Masse beeinträchtigen, wie einfache Körperverletzung, Bedrohung von Behörden usw.

Philip C. Brunner
Kantonsrat Zug

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