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Kulturlastenausgleich

Seit 1998 unterstützt der Kanton Zug auf freiwilliger Basis etablierte Kulturinstitutionen in Zürich und Luzern, seit 2000 jährlich mit 1 Million
Schweizerfranken. Mittels einer interkantonalen Vereinbarung soll die Basis geschaffen werden, dass weitere Zentralschweizer Kantone die überregionalen Kulturinstitutionen in Zürich und Luzern finanziell unterstützen, und das soll
auch weiterhin so bleiben.

Es ist nach wie vor unbestritten, dass die kulturellen Einrichtungen in Luzern und Zürich für die Zuger Bevölkerung einen hohen Stellenwert haben und regelmässig besucht werden.

Der Zuger Kantonsrat ist wegen folgenden Argumenten und Vorbehalten im Sommer 2005 nicht auf die Vorlage eingetreten:

  • Es muss mindestens ein weiterer Zentralschweizer Kanton dem Konkordat beitreten
  • Es müssen die NFA Zahlen bekannt sein
  • Es muss ein Maximalbetrag (Obergrenze) geklärt sein

Nun ist die Regierung, vertreten durch die Direktion Bildung und Kultur, mit einer neuen Vorlage in den Kantonsrat gekommen und fordert nun neu einen Betrag von 2.2 Mio. Franken. Wären wir im Jahr 2005 auf die Vorlage „Überregionaler Kultur-
einrichtungen“ eingetreten und hätten ihr zugestimmt, würden wir heute 1.66 Millionen Frankenbezahlen. Durch den damaligen nicht Eintretensentscheid sind es heute „nur“ 1.2 Millionen Franken Mehrkosten. 1.2 Millionen Franken zuviel.

Es ist mir unerklärlich, warum die Kommission über eine Obergrenze
und von Kosten aufgrund von Besucherzahlen sprechen kann, wenn die Besucherzahlen bei der Beratung der Vorlage ja gar nicht bekannt waren. Also sind
die Beiträge, wie sie dann berechnet wurden, aus dem Ärmel gezogen und nach irgendwelchem Schlüsseln erstellt.

Die Festlegung eines Maximal- Betrages, einer sogenannten Obergrenze, ist beim Lastenausgleich nicht systemkonform. Die Kosten werden auf Grund der Besucher-
zahlen aus den entsprechenden Kantonen ermittelt. Die tatsächlichen Besucherzahlen, die schwer erhältlich und berechenbar sind, wage ich ernsthaft zu
bezweifeln, sie dienen dazu, um die Kosten zu berechnen, darum können sie nicht hoch genug sein.

Wenn sich die Konkordatskommission positiv für die im Sommer 2005 geäusserten Bedenken einsetzt und sagt, diese seien geklärt, so meine ich, sind sie es eben doch nicht. Auf jeden Fall konnte keine Obergrenze festgelegt werden.

Steigen die Besucherzahlen in den verschiedenen Kulturhäusern, so steigt auch der Kulturbeitrag, den der Kanton Zug einbezahlen soll.

Was mich sehr bedenklich stimmt, dass die Kantone Uri, Ob- und Nidwalden Ihren Beitritt vom Kanton Zug abhängig machen, wie aus dem Bericht der vorberatenden Kommission zu lesen ist.

Schwer verständlich ist auch, warum die Konkordatskommission den Antrag, dass zwei weitere Kantone beitreten sollen, ablehnte. Es ist ein Zeichen, dass das Inkrafttreten erzwungen werden muss.

Wenn sich der Kanton Luzern über die Grenzen vermehrt in den Kanton Aargau umsieht und sich mit diesem Kanton neu orientieren will, so frage ich mich, warum treten die Aargauer nicht der Vereinbarung Lastenausgleich überregionaler Kultureinrichtungen bei.

An der Kantonsratssitzung wurde dann noch der Antrag gestellt, die 2. Lesung der Vorlage Kantonsratsbeschluss betreffend Beitritt über die Interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen vorzuziehen, um den Kantonen Uri, Ob. Und Nidwalden zu zeigen, dass wir gewillt sind, den Beitrag zu sprechen, und nicht wie von der Kommission beraten, mit der 2. Lesung zuzuwarten bis die vorgenannten Kantone Ihre Meinung zum Kulturlastenausgleich gemacht haben. Ein Zeichen mehr, wie wir die Steuergelder verschleudern wollen. Ich bin nicht gegen einen Beitrag von 1. Mio. Franken an die Kulturgüter, aber dass man die Beiträge immer und immer wieder erhöhen will, das kann ich nicht verstehen. Ebenso bin ich der Meinung, dass es ausreicht und keine zusätzliche Vereinbarung braucht.

Der Regierungsrat weist in seinem Bericht darauf hin, dass mit der Vereinbarung „Lastenausgleich Kultur“ die interkantonale Rahmenvereinbarung, welche einen Bestandteil der NFA darstellt, umgesetzt werde. Er weist auch darauf hin, dass der Bund die Möglichkeit hätte, Kantone zu finanziellen Abgeltung zu zwingen, wenn sie überregionale kulturelle und künstlerische Leistungen nutze. Jedenfalls ist im Rahmen der NFA überhaupt nicht klar, wie die sogenannte Allgemeinverbindlich-
keitserklärung, mit welcher unbotmässige Kantone in solche Konstrukte gezwungen werden können, funktionieren.

Ich kann die Vorlage auch in 2. Lesung nicht unterstützen, möchte aber an der bestehenden Regelung, das heisst eine Million Franken pro Jahr, festhalten,
ohne zusätzliche Vereinbarung. Ich finde es schlecht, wenn wir immer mehr mit Zwang, der aus der Bundesverwaltung in Bern kommt, genötigt werden, finanzielle Leistungen zu erbringen.

Einen Vorschlag könnte ich aber schon noch anbringen, wenn wir nicht mehr
wissen wohin mit unseren Steuergeldern.

Steuern senken! Von dem profitieren nämlich auch jene Zuger, die nicht in der Lage sind die teuren Kulturzentren in Zürich und Luzern zu besuchen.

Moritz Schmid, Walchwil
Kantonsrat
7. März 2008

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