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Laudatio für Obergerichtspräsident lic. jur. Felix Ulrich

Ich möchte vorab dem Büro des Kantonsrates und unserer Kantonsratspräsidentin, (Kantonsrätin) Esther Haas, meinerseits danken, dass ich hier als Vertreter der SVP-Fraktion und auch von Ihnen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Kantonsrats, unseren scheidenden Zuger Obergerichtspräsidenten vor Ihnen, dem höchsten Organ unseres Kantons, verdientermassen würdigen und verabschieden darf.

Sehr geehrte Frau Kantonsratspräsidentin
Sehr geehrter Herr Obergerichtspräsident
Sehr geehrter Herr Vizekantonsratspräsident
Werte Damen und Herren der Regierung
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Kantonsrats
Werte Gäste und Medienschaffende

Geschätzter Herr Obergerichtspräsident –
Lieber Felix Ulrich

Ich möchte vorab dem Büro des Kantonsrates und unserer Kantonsratspräsidentin, (Kantonsrätin) Esther Haas, meinerseits danken, dass ich hier als Vertreter der SVP-Fraktion und auch von Ihnen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Kantonsrats, unseren scheidenden Zuger Obergerichtspräsidenten vor Ihnen, dem höchsten Organ unseres Kantons, verdientermassen würdigen und verabschieden darf. Es ist mir dies, als Fraktionspräsident der SVP,Stolz, Ehre und Verpflichtung zugleich, Dir lieber Felix für Deine Ende dieses Monats, nämlich am 31. Juli 2022 auf den Tag genau 30-jährige Tätigkeit für unseren Kanton ganz herzlich zu danken. Deine grossartige langjährige Leistung ist weder selbstverständlich noch ist es heute so üblich so lange einem Arbeitgeber, in diesem Falle unserem Kanton, loyal zu dienen. Ja, das ist sogar heutzutage sogar ausserordentlich!

Vor rund einem Jahr, Ende Juli 2021, hast Du (Felix Ulrich) Deine Demission als vollamtlicher Oberrichter und Präsident des Obergerichts per 31. August 2022 erklärt.

Schauen wir auf diese 30 vergangenen Jahre zurück: – Felix Ulrich, trat am 1. August 1992 als Gerichtsschreiber beim Kantonsgericht Zug in den Zuger Staatsdienst ein. Wissen muss man, dass damals die Funktion eines «Gerichtsschreibers» ein Amt war, in das man gewählt wurde, wie ich zufällig herausgefunden habe. Schon weniger Jahre später erfolgte seine Wahl ans Kantonsgericht.

Sein Eintritt in den Staatsdienst erfolgte übrigens rund ein Jahr, nachdem die SVP Kanton Zug am 11.9.1991 gegründet wurde. Sozusagen kurz nach dem 1. Geburtstag unserer Volkspartei war sein Arbeitsbeginn beim Kanton. Die Chronik der SVP zum 25-jährigen Jubiläum hält dazu folgendes fest, und ich gehe davon aus, dass dies so auch stimmt. Zitat “Am 18. April 1999 erhielt die SVP mit Felix Ulrich ihren ersten ordentlichen und vollamtlichen Richter, welcher seinen Konkurrenten deutlich mit 13‘451 zu 9‘492 Stimmen für das Amt als Kantonsrichter hinter sich liess». Ende Zitat. Der damalige Konkurrent war übrigens Stephan Scherer, welcher nach seiner Wahl zum Kantonsrichter (2001) im Jahr 2017 ebenfalls zum Oberrichter gewählt wurde. Und ich gehe stark davon aus, dass aus dem damaligen Gegner bei der damaligen Volkswahl ein guter Kollege und ein kooperatives Teammitglied am Obergericht geworden ist?

Der heutige Obergerichtspräsident wurde am 23. April 1963 in Cham geboren. Er ist als zweitältester Sohn von sechs Brüdern auf dem elterlichen Bauernhof in Hünenberg aufgewachsen. Er hat nach seiner Matura in Zug 1982 an der Uni Freiburg (Fribourg) Recht studiert und dort mit dem Lizenziat abgeschlossen. Nach Abschluss an der Universität war er zunächst in einem Massnahmezentrum für Jugendliche und junge erwachsene Straffällige tätig. Danach folgte sein Praktikum in einem Zuger Anwaltsbüro. Nach der Zuger Anwalts- und Notariatsprüfung war er dann erstmals als Gerichtsschreiber am (damaligen) Amtsgericht Luzern-Stadt tätig.

1999 wurde er (Felix Ulrich) dann wie bereits erwähnt, zum Zuger Kantonsrichter gewählt, wo er bis Ende 2006 der handelsrechtlichen Abteilung angehörte und verschiedene Einzelrichterfunktionen wahrnahm. Bereits per 1. Januar 2007 wurde er dann an das Zuger Obergericht gewählt. Als Oberrichter übernahm er zunächst den Vorsitz in der Strafabteilung. Ab 2011 bis Ende April 2015 präsidierte er die beiden Beschwerdeabteilungen des Obergerichts. Per 1. Mai 2015 wurde Felix Ulrich von uns, dem Kantonsrat als erste SVP-Richter zum Präsidenten des Obergerichts gewählt, dem er nun noch bis Ende Juli 2022 vorstehen wird.

Ende Juli 2022 wird Felix Ulrich genau 30 Jahre im Dienst der Zuger Justiz gearbeitet haben. Nach dem Studium und dem Erwerb des Zuger Anwaltspatentes wollte Felix Ulrich eigentlich nur für kurze Zeit in der Zuger Justiz tätig sein, um sein Fachwissen im Hinblick auf eine angestrebte Anwaltstätigkeit zu komplettieren. Nun sind daraus 30 Jahre geworden. Auf jeder Stufe der Laufbahn in der Justiz des Kantons Zug, auf welche Felix Ulrich zurückblicken darf, sei ihm von allen Seiten viel Wohlwollen und Vertrauen entgegengebracht worden, wofür er sehr dankbar sei sagte er kürzlich.

In der Zwischenzeit ist auch die Zuger SVP grösser und politisch stärker geworden und zählt 1 Bundesrichterin, bis Ende Monat einen 1 Oberrichter, 1 Strafrichterin, 1 Verwaltungsrichter, 3 Mitglieder am Kantonsgericht und 4 Ersatzmitglieder. Insgesamt also ab September noch 10 Richterinnen und Richter. Davon, es sei hier der guten Ordnung halber erwähnt, sind es 50% Frauen, nämlich 5 Richterinnen.

Nun werden wir bald auf unserer Partei-Homepage noch einen Bundesstrafrichter am Bundesstrafgericht in Bellenz, in Bellinzona aufführen können, verlieren aber einen Oberrichter.

In einem Zuger Medium wurde Felix Ulrich nach seiner Wahl folgende Frage gestellt: Ich zitiere: (Frage) «Welches werden die Unterschiede zwischen Ihrer aktuellen Tätigkeit und der Tätigkeit als Richter am Bundesstrafgericht sein?» Ende Zitat. Felix Ulrich antwortete darauf: «Als Präsident des Obergerichts Zug umfasste der (mein) Aufgabenbereich neben der Rechtssprechung- und Aufsichtstätigkeit auch Aufgaben in den Bereichen Justizmanagement, Personalführung, Gesetzgebung und Vertretung der Justiz nach aussen. Als Richter am Bundesstrafgericht werde ich mich wieder vermehrt auf meine Kernkompetenzen als Richter konzentrieren können, nämlich auf die Verfahrensführung und die Redaktion von Urteilen» Und weiter: «Richterinnen und Richter am Bundesstrafgericht werden für eine Amtsdauer von sechs Jahren gewählt, die nächste Amtsperiode dauert von 2022 bis 2027. Und ich hätte schon im Sinn, das Amt in dieser Zeit auszuüben». Ende Zitat.

Nun schliesst sich also in gewisser Weise der Kreis. Aus Sicht der SVP Kanton Zug bist Du Felix wiederum der erste unserer Richter, welcher diesmal den Weg ans Bundesstrafgericht in Bellinzona findet und soweit ich eruieren konnte, erst der zweite Zuger Jurist. Deine höchst erfolgreiche Wahl dazu erfolgte durch die versammelte Bundesversammlung im letzten Dezember.

Persönlich lernte ich Felix relativ rasch nach meinem Eintritt in die Partei kennen. Der Grund waren seine regelmässige Teilnahme an Mitgliederversammlungen, wo er (Felix Ulrich) und seine Richterkolleginnen und Kollegen regelmässig anwesend waren. Während all den Jahren haben wir Mandatsträger und Parteimitglieder die dortige Anwesenheit unseres stets korrekten Richterkollegiums immer sehr geschätzt und den internen Austausch gepflegt. Es mag Felix Ulrich innerlich gejuckt haben, wenn unsere Parteibasis Entscheide fällte die er persönlich nicht unterstützen konnte. Geäussert hat er sich dazu nie. Als guter Schweizer Demokrat hat er unsere Partei und ihre Werte gegen aussen verteidigt, auch wenn das vielleicht nicht immer ganz einfach war. Und als langjähriges SVP-Parteimitglied der ersten Stunde hat er auch immer gewusst, dass die Politik einem Langstreckenrennen gleicht und wir in den letzten 30-Jahren die eine oder andere Volksabstimmung, oft gegen alle anderen Parteien und den Strömungen des Zeitgeistes, verloren haben. Aber dies ist meist nicht das Ende der Geschichte. Im Gegenteil, die allermeisten politischen Themen (Geschichten) sind ja nie so schnell zu Ende, und so haben uns neue Realitäten und Wechsel immer wieder Recht gegeben, sei es in der Sicherheitspolitik, sei es in der Energiepolitik, sei es bei den Folgen der Einwanderung, heuer übrigens gegen 200’000 weitere Einwanderer in unser Land. usw. Das Wissen darum, macht die Niederlagen erträglicher.

Zur Vierteljahrhundert-Jubiläum der SVP vor rund 6 Jahren schrieb Felix Ulrich folgende Zeilen, die auch ihre Gültigkeit behalten und welche die tiefgründigen Anliegen unseres Obergerichtspräsidenten treffend zusammenfasst und zum Schluss hier zitiert werden sollen. Wir hören die Worte von Felix Ulrich:

«Als Exponent der dritten Staatsgewalt, der Justiz, ist es mir ein grosses Anliegen, dass wir auch in unserer Zeit der vielfältigen gesellschaftlichen Veränderungen Sorge tragen zu unserem demokratischen, gewaltenteiligen Rechtsstaat. Das heisst auch Sorge tragen zur Justiz, der dritten Gewalt im Staat. Bei dieser oder jener Volksabstimmung war und ist zu hören, unsere Demokratie stosse an ihre Grenzen, da die Vorlagen komplex und kaum mehr verständlich seien. Eine seriöse Meinungsbildung sei kaum mehr möglich. Bei der Justiz dagegen meint fast jede und jeder, mitreden zu können oder es gar besser zu wissen. So erfahren wir etwa über Leserbriefe, dass die Verfasser genau gewusst hätten, wie in einem konkreten Untersuchungs- oder Gerichtsverfahren zu entscheiden gewesen wäre. Dabei kennt man den Fall bloss aus der Zeitung und hat die Akten nie gesehen.

Aber es ist nun einmal die Justiz, welche die Gesetze umzusetzen und anzuwenden hat. Dies mag ein Grund dafür sein, dass die Justiz zur Zielscheibe der Kritik wird. Darin aber liegt eine Gefahr. Die Gefahr nämlich, dass die Justiz schlecht geredet und letztlich «kaputt gemacht» wird, was für den Rechtsstaat als solchen, gravierende Konsequenzen haben könnte. Die in der Zuger Justiz Tätigen leisten sehr gute Arbeit. Die Verfahren werden in aller Regel zügig durchgeführt und die Entscheide und Urteile sind von hoher Qualität. Dementsprechend ist das Vertrauen der Bevölkerung in die kantonalen Gerichte gross, ja sogar grösser als in die Regierungen und Parlamente, wie unlängst eine schweizweite Studie ergeben hat. Dennoch leidet die Justiz an einem Imageproblem, das auf die vorerwähnte Kritik in den Medien und die negative Berichterstattung zurückzuführen ist. Selbstverständlich soll Kritik angebracht werden können, wo Fehler gemacht wurden. Allerdings wird schon vielfach ein Entscheid, der nicht verstanden wird, zu einem Justizskandal emporstilisiert.

Dass die Medien eher über – vermeintliche – Skandale berichten, als über das, was gut läuft, ist eine Tatsache. Wenn aber das Vertrauen in die Gerichte und damit einhergehend auch die Akzeptanz der gerichtlichen Entscheide schwinden, führt dies letztlich dazu, dass die Gesetze nicht mehr beachtet werden und stattdessen wieder zur Selbsthilfe gegriffen wird. Am Ende gilt das «Recht des Stärkeren». Das wäre das Ende des Rechtsstaates. Unreflektierte «Hüftschüsse» gegen die Justiz als solche oder gegen einzelne Entscheide – ohne Aktenkenntnis – schaden also der Stabilität des Systems, dem Rechtsstaat und auch dem Einzelnen. Denn nur eine funktionierende Justiz kann die Rechtssicherheit und den Rechtsfrieden gewährleisten, welche für die Qualität des Zusammenlebens in unserer Gesellschaft und auch für den Wirtschaftsstandort entscheidende Faktoren sind. Hier stehen die politischen Parteien, die Medien und jede Bürgerin und jeder Bürger in der Verantwortung». Ende Zitat.

So wünsche ich Dir für Deine neue Aufgabe die Bereitschaft Gutes und Bewährtes zu erhalten und dass Du Deinen Beitrag für eine starke eidgenössische Justiz und ein von Sicherheit, Stabilität und Vertrauen geprägtes Zusammenleben in unserer Gesellschaft leisten kannst.

Namens unserer:
– Kantonsratspräsidentin und des Vizekantonsratspräsidenten
– des Landammanns und des Gesamtregierungsrates,
– dem Büro des Kantonsrats,
– der Justizprüfungskommission JPK und ihrem Präsidenten,
– der ganzen SVP-Parteileitung und Parteipräsidenten, Kantonsrat Thomas Werner
(and last but not least)
– der hier anwesenden SVP Fraktion und der ganzen Partei
danke ich Dir nochmals ganz herzlich für Deine langjährige Tätigkeit für die Zuger Justiz und dem gemäss der bald 130-jährigen Verfassung vom 31. Januar 1894: «Kanton und Freistaat Zug» und seiner Bürgerinnen und Bürger.

Wir alle wünschen Dir einen guten Abschluss in den nächsten Wochen und eine gute Uebergabe an Deinen Nachfolger, den bereits von uns gewählten neuen Obergerichtspräsidenten Marc Siegwart. Und natürlich wünschen wir Dir und besonders Deiner Familie für Deine neue ehrenvolle Aufgabe im Dienste der Schweizerischen Eidgenossenschaft nur das Beste, gute Gesundheit, Wohlergehen und alles Gute.

Ich danke Ihnen
Philip C. Brunner

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