Mitmachen
Artikel

Lebenswertes Zug statt Käseglocke

Der Kanton Zug und seine Gemeinden bieten eine eindrückliche Vielfalt an schönen Dorfbildern und erhaltenswerten Baudenkmälern. Sie repräsentieren das attraktive Zug zwischen Tradition und Moderne. Wenn wir unseren Kanton in eine lebenswerte Zukunft führen wollen, müssen wir eine Balance finden zwischen den Aspekten «Altes bewahren» und «Neues schaffen».

In der jüngeren Vergangenheit hat sich diese Balance immer mehr in Richtung von übertriebenem Schutz verschoben. Wer Eigentümer einer alten, häufig allein schon aus diesem Grund «schützenswerten» Liegenschaft war, wurde vom Gesetzgeber und unseren Denkmalschützern bestraft: Der kompromisslose Erhalt war Programm, vernünftige und den aktuellen Wohnbedürfnissen entsprechende Anpassungen waren kaum möglich. Und am Schluss hatte der Besitzer auch noch die Rechnung für den Eingriff in seine Eigentumsfreiheit zu bezahlen. Die eingefleischten «Denkmalschützer» wollen den Kanton Zug am liebsten unter eine Käseglocke stellen und Entwicklungsmöglichkeiten zum Nutzen seiner Bewohner gänzlich verhindern.

Dass es auch anders geht, zeigt das Beispiel des einst vom Zerfall bedrohten Hauses an der Hauptstrasse 4 in Oberägeri, zwischen Restaurant Bären und Ochsen. Erst auf dem Gerichtsweg konnten die Besitzer die vom Heimatschutz geforderte Unterschutzstellung verhindern. Mit der Unterschutzstellung wäre eine vernünftige Nutzung faktisch verunmöglicht worden. Die nun realisierte Rekonstruktion nach historischem Vorbild verbindet in idealer Weise die alte und die neue Welt: Die sorgfältig umgesetzte Architektur respektiert den historischen Ortskern von Oberägeri und ermöglicht gleichzeitig eine zeitgemässe Nutzung für Wohnen und Arbeiten.

Dieses erfolgreiche Projekt illustriert treffend, worum es bei der Revision des Denkmalschutzgesetzes geht: Wir schützen unsere wertvollen Objekte weiterhin, aber nicht primär, weil sie alt sind, sondern weil sie in erster Linie eine regionale oder gar nationale Bedeutung haben. Das neue Gesetz stärkt die Interessen der Eigentümer und seiner Bewohner. Auch wenn ein Gebäude alt ist, haben wir Anspruch auf einen zeitgemässen Wohnkomfort. Und da der Staat ein Interesse an intakten Dorfbildern hat, beteiligt er sich zukünftig stärker an den Sanierungskosten. Das finanzielle Risiko bleibt so nicht mehr einseitig am Eigentümer hängen. Schliesslich kann auch die Denkmalkommission, die sich allzu häufig nur als Bremsklotz erwiesen hat, abgeschafft werden.

Als Immobilienfachmann unterstütze ich die Revision des Denkmalschutzgesetzes mit Überzeugung. Folgen auch Sie der Abstimmungsempfehlung von Regierungsrat und Kantonsrat und sagen Sie Ja zum ausgewogenen Denkmalschutzgesetz!

René Kryenbühl, Oberägeri

Artikel teilen
Kategorien
weiterlesen
Website SVP Schweiz
Kontakt
SVP Schweizerische Volkspartei Kanton Zug, Postfach, 6300 Zug
Telefon
079 680 17 44
E-Mail
Social Media
Besuchen Sie uns bei:
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden