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Leider falsche Berechnungsgrundlagen bei den oberirdischen Parkplätzen

Widersprüchliche Aussagen sind in der Politik keine Seltenheit. Unser Stadtpräsident, hat überraschend die kommunikative Leadership gegen die SVP-Volksinitiative “JA zur Parkraumbewirtschaftung mit Mass (Parkrauminitiative)” übernommen, für ein Geschäft notabene, welches eigentlich das SUS- und das Finanzdepartement betrifft.

Er betont: «Es ist heikel, wenn die Kosten nicht realistisch ausgewiesen werden. Dann besteht die Gefahr, dass nicht autofahrende Steuerzahler die Parkplätze subventionieren.» Mit der Forderung nach einer realistischen Kostenberechnung rennt Stapi Dolfi Müller bei der SVP Stadt Zug offene Türen ein! Ist denn die Einschätzung realistisch, dass absolut jeder Aussenparkplatz zu je 13 m2 einen theoretischen Verkehrswert von CHF 1’000.- m2, also CHF 13‘000.-, beansprucht?

Dies führt zu einer gesamten Kapitalgebundenheit von CHF 22.75 Millionen für unsere Parkplätze. Die SVP hat, nach dem Prinzip der Gleichbehandlung vorgeschlagen, dass die Stadt Zug die Kapitalgebundenheit nach einheitlichen Kriterien bewertet. Wenn Ergänzungsflächen wie bei den Aussenparkplätzen an der Industriestrasse zu CHF 1’000.- pro m2 voranschlagt werden, wie gross ist denn die Kapitalgebundenheit bei unseren Badis an allerbester Lage, die dazu zur Recht kostenlos von Jedermann benützt werden dürfen und das zu Recht!

Gleichzeitig argumentiert der Stadtrat, dass der von der SVP-Initiative vorgeschlagene Berechnungsfaktor von 1,2 (Untergrenze), das Ziel nicht erreichen und dazu noch zu einer Erhöhung der Parkgebühren führen würde (dann doch keine Quersubventionierung durch Diejenigen die keine Autofahrer sind!).

Tatsache ist es, dass die SVP mit ihrer Initiative eine ganz andere Berechnungsbasis angeregt hat: Neben äusserst fragwürdigen Positionen (Sach- und Betriebsaufwand werden nicht nach den tatsächlichen Ausgaben buchhalterisch festgehalten), lehnt die SVP Stad Zug kategorisch die überrissenen Zinsbelastungen (z.B. 2016 für Baurecht-, Pacht- und kalkulatorischen Zins gesamthaft rund CHF 880’000.-) ab. Diese Forderung führt zu einer satten Überdeckung von fast einer halben Million.

Nein, die SVP hat sich natürlich nicht verrechnet. Tatsache ist es, dass der Stadtrat sich mangels Gegenargumenten leider nicht zu schade ist, mit falschen Behauptungen ein in der Bevölkerung breit abgestütztem Anliegen zu diskreditieren bevor es im GGR überhaupt behandelt werden kann. Wir hoffen auf die Unterstützung aller pragmatisch handelnden Fraktionen im GGR! Auch bei der fünften politischen Gebühren-Auseinandersetzung in Folge muss der bürgerliche Stadtrat mit seinen Argumenten wieder zur Raison, zur Vernunft und zu Mass zurückgebracht werden.

Philip C. Brunner, Präsident SVP Stadt Zug

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