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Prämienverbilligung mit Verantwortung

Der Kanton Zug hat die Prämienverbilligungsbeiträge für die Krankenpflegeversicherung seit 1996 verdreifacht. Für das laufende Jahr stehen 32.5 Millionen Franken zur Ausschüttung bereit. Der Kanton Zug zahlt davon 22.5 Millionen Franken, der restliche Betrag stammt aus Bundesgeldern.
Entscheidend ist jedoch nicht allein die Höhe des Beitrages, sondern die Wirkung die damit erzielt wird. Bei einem Vergleich mit den anderen Kantonen schneiden wir dabei sehr gut ab.
Der Zuger Kantonsbeitrag liegt in diesem Jahr bei Fr. 224.– pro Kopf, damit liegen wir knapp hinter den Kantonen Baselstadt und Genf an dritter Stelle aller Kantone. Zum Vergleich: der Kantonsbeitrag des finanzstarken Kantons Schwyz liegt bei Fr. 162.–, der Kantonsbeitrag des Kantons Luzern liegt bei Fr. 89.–.
Dies zeigt deutlich, dass die Zuger Regierung und der Zuger Kantonsrat ihre sozialpolitische Verantwortung bisher immer wahrgenommen haben.
Das Zuger System bringt gezielte Hilfe für Familien und Einzelpersonen mit bescheidenen Einkommen, verlangt aber auch ein gesundes Mass an Eigenverantwortung.
Der vom Zuger Regierungsrat vorgeschlagene und vom Zuger Kantonsrat genehmigte Gegenvorschlag beinhaltet drei Massnahmen zur Optimierung des bisherigen Systems, nämlich:
– Anspruch auf Neuberechnung im Fall von finanziellen Einbussen von mindestens 25 %
– Volle Auszahlung für Frauen, die kantonale Mutterschaftsbezüge erhalten
– Verschiebung der Eingabefrist für Anträge von bisher Ende März auf Ende April

Der deutliche Entscheid des Zuger Parlaments basiert zusammengefasst auf einer seriösen, sozialpolitischen Beurteilung der aktuellen Situation, aber auch auf einer finanzpolitisch verantwortungsvollen Haltung.

Darum empfehle ich Ihnen, stimmen Sie am 26. September 2 x NEIN zu den beiden Prämienverbilligungsinitiativen, aber JA zum Gegenvorschlag.

Zug, 9. Sept. 2004
Werner Villiger, Kantonsrat SVP

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