Littering und das respektvolle Verhalten in der Natur
Achtlos weggeworfener Abfall oder Hundekot im Futter können bei Tieren zu Störungen der Gesundheit oder zu qualvollen, tödlichen Verletzungen führen. Auch im Kanton Zug mussten schon Kühe wegen Verdacht auf Aluminiumfremdkörper notgeschlachtet werden. Die Verursacher werden kaum erwischt und können somit nicht zur Verantwortung gezogen werden. Das Littering Gesetz zeigt im ländlichen Zug kaum Wirkung. Eigenverantwortung ist gefragt.

Littering ist aber nicht das einzige Problem, mit welchem die Landwirte und Tiere konfrontiert werden. Als Ausgleich zu unserem hektischen Alltag wollen sich immer mehr Menschen in der Natur aufhalten und sich dort erholen. Wussten Sie, dass der grösste Teil der Landstrassen, Wald- und Wanderwege den Bauern gehören? Die Wiesen und Felder dürfen während der Vegetationszeit zwischen Mitte März und Oktober nicht betreten werden und das gilt auch für Hunde.
Das Gras ist ein Lebensmittel, auch wenn nicht für Menschen. Im Wald sollten sie nicht von den befestigten Wegen abweichen, um die Wildtiere nicht unnötig zu stören. Gerade in der Brut- und Setzzeit von April bis Juni benötigen die Tiere viel Ruhe. Der Freizeitraum der Menschen ist gleichzeitig Lebensraum der Pflanzen und Tiere.
Die meisten Lebensmittel, die wir essen, kommen aus der Natur. Es ist eine herausfordernde Aufgabe, welcher sich die Landwirte tagtäglich stellen, im Einklang mit der Natur zu leben. Mit Respekt, Rücksichtnahme und Umweltbewusstsein lassen sich aber viele Konflikte im Zusammenleben mit der Landbevölkerung vermeiden.
Brigitte Wenzin Widmer
Kantonsrätin SVP Cham