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Littering und die Prävention

"Umwelt-Botschafter" klären Güselsünder auf – so lautete die Schlagzeile in der Online Ausgabe der Zuger Zeitung vom vergangen Samstag 21. Juli. Es ist schon erstaunlich  was alles unternommen wird, um die Leute höflich zu bitten, dass sie ihren Abfall in den Abfalleimer werfen sollten. Was kommt wohl als nächstes? Bekommen die Littering-Verursacher auch noch Geld, wenn sie Ihren Abfall doch noch richtig entsorgen?

Nach jahrelanger Prävention, finanziert von unseren Steuergeldern, stehen wir im Kanton Zug an einem Punkt, bei dem wir einen weiteren Schritt nach vorne machen müssen. Leider ist es schon so weit, dass in einer vorberatenden Kommission im Kantonsrat das neue Übertretungsstrafgesetz (ÜStG) geändert wird. Falls das Gesetzt vom Kantonsrat angenommen wird, ergibt sich die Möglichkeit Abfallsünder zu büssen.

Wohl oder übel, zwei Standpunkte werden sich nicht so schnell ändern:
1. Es wird auch nach der Annahme des neuen Gesetzes Leute geben, welche Essensreste, Dosen, oder Verpackungen auf den Boden werfen, obwohl der Abfalleimer nur ein paar Meter entfernt ist.
2. Bleibt der Verlierer wiederum der Steuerzahler, welcher keine Kosten für Littering verursacht und trotzdem bezahlen muss.

Beni Riedi
SVP Kantonsrat, Baar

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