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Mehrkosten bei Annahme der Durchsetzungsinitiative?
Dadurch, dass kriminelle Ausländer sich gegen eine Ausschaffung zur Wehr setzen werden, würden Mehrkosten bei den Gerichten anfallen? Wie wenn Straftäter und besonders ihre Anwälte nicht schon heute unsere Rechtsprechung ausreizen würden. Besonders dann, wenn ihnen künftig die Anwälte auch noch gratis zur Verfügung gestellt werden. Es wird jedoch anders kommen!
Wiederholungstäter wie auch schwer kriminelle Ausländer werden durch eine konsequente Anwendung der Ausschaffungsinitiative abgeschreckt. Mit der heutigen laxen Gerichtspraxis kann jeder noch so schwer Krimineller ein milderes Urteil erhoffen. Angesprochen sind jene Bundesrichter die bereits gefällte Urteile so aburteilen, dass ja keine Rüge aus dem Europäischen Gerichtshof erwartet werden muss.
Ob höhere Kosten anfallen hängt eben auch von den abschliessenden Urteilen unserer Gerichtsinstanzen ab. Wenn vielleicht kurzfristig etwas mehr Kosten auf uns zukommen, wird sich dies in Zukunft als Folge der konsequenten Ausweisung der kriminellen Ausländer bestimmt auszahlen. Erstens durch tiefere Kosten und zweitens, vor allem dank wiedererworbener Sicherheit in unserer schönen Schweiz.
Franz Zoppi, Rotkreuz