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Nebeneinkünfte der Baarer Gemeinderäte

Der Baarer Vizegemeindepräsident und Bauchef Paul Langenegger enerviert sich in der Zuger Zeitung vom 30. Dezember 2015 über die von Alois Gössi, Andreas Lustenberger, Beni Riedi und mir eingereichte Motion betreffend Änderung des gemeinderätlichen Entschädigungsreglements. Er meint, darin unter anderem einen Angriff auf das Milizsystem zu erblicken. Hierzu ist festzuhalten, dass unsere Motion nur Mandate der Baarer Gemeinderäte ins Auge fasst, welche diese einzig und allein aufgrund ihres Amtes als Gemeinderat und nicht aufgrund persönlicher Fähigkeiten innehaben. 
So etwa die Einsitznahme im Stiftungsrat des Pflegezentrums Baar oder im Verwaltungsrat der Wasserwerke Zug AG. Die Vertretung in diesen Gremien erfolgt im Interesse der Gemeinde Baar und deren Bevölkerung. Für diese Interessensvertretung und ihr Engagement erhalten die Gemeinderäte eine stattliche Entschädigung. 
Vizegemeindepräsident und Bauchef Langenegger etwa bezieht für sein 75 Prozent Mandat eine jährliche Entschädigung von rund Fr. 130’000.-. Die-se Jahresentschädigung beinhaltet gemäss dem Entschädigungsreglement sämtliche zeitlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Gemeinderatstätigkeit. Honorare und Entschädigungen aus Mandaten, welche die Baarer Gemeinderäte im Auftrag und Interesse der Gemeinde ausüben, gehören deshalb – wie auf Stufe Regierungsrat überdies längst üblich – in die Gemeindekasse. Die ihnen Kraft ihres Amtes anvertrauten Mandate und Nebenaufgaben sollen den Gemeinderäten nicht weiter dazu dienen, um nach Gusto den eigenen Brotkorb zu füllen. 
Zum gemeinderätlichen Vorwurf, unsere Motion gefährde das Milizsystem, ist weiter zu sagen, dass eine jährliche Entschädigung von rund Fr. 130’000.- für ein 75 Prozent Pensum genug ist. Manch ein Familienvater verdient mit einem 100 Prozent Pensum deutlich weniger als unsere Baarer Gemeinderäte im Nebenamt. Jeder Kandidat, der sich der Wahl in den Gemeinderat stellt, kennt überdies die Rahmenbedingungen des Amts. Wer damit nicht einverstanden ist, muss sich einer Wahl nicht stellen. 
Michael Riboni
Kantonsrat, Baar

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