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NEIN zu Einbürgerungen ohne Mitsprache

Mit einem Nein zur Verfassungsänderung haben Sie und ich den letzten Trumpf in der Hand, um bei Einbürgerungen im Kanton Zug weiterhin mitreden zu dürfen! Bis anhin waren für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts grundsätzlich die Bürgergemeindeversammlungen, für die Erteilung des Kantonsbürgerrechts der Kantonsrat, zuständig. Diese Praxis soll nun ohne Not und einhergehend mit einer schleichenden Entmachtung des Souveräns – also Ihnen und mir – geändert werden. Diesem Wertverlust der direkten Mitsprache kann nur mit einem Nein begegnet werden.

Die Bürgergemeindeversammlungen bilden das Rückgrat einer jeden Bürgergemeinde. Es ist deshalb richtig, dass die von einer Einbürgerung direkt betroffenen Personen über eine Einbürgerung entscheiden können. Sie kennen wirklich integrierte einbürgerungswillige meist aus persönlichen Kontakten und bringen beim Entscheid eine zusätzliche Sichtweise mit ein, die einer Exekutivbehörde unter Umständen verborgen bleibt. Dasselbe gilt bei der danach folgenden Einbürgerung ins Kantonsbürgerrecht: Kantonsräte sind die Vertreter des Souveräns und können begründete Vorbehalte zu einer Einbürgerung direkt bei der politischen Entscheidfindung einbringen.

Eine allfällige Kompetenzverschiebung verhindert das Einbringen dieser zusätzlichen Sichtweise. Einbürgerungsentscheide würden durch den Bürgerrat, auf kantonaler Ebene durch den Regierungsrat gefällt und verkommen dadurch zu einem reinen Verwaltungsakt. Das Einbringen von persönlichen Erfahrungen wäre damit nicht mehr gewährleistet. Gerade bei einer Einbürgerung, mit der wir einige Rechte und Pflichten verleihen, entspricht dieses faktische „Recht auf eine Einbürgerung“ nicht der richtigen Vorgehensweise. Bürgerinnen und Bürger sollen ein gewichtiges Wort mitreden und entscheiden dürfen, wer in die Mitte ihrer Gemeinschaft aufgenommen wird.

Um Willkür zu vermeiden und damit Bundesrecht zu entsprechen, sind genaue gesetzliche Grundlagen und eine seriöse Vorprüfung durch die zuständigen Organe notwendig. Genau solche Grundlagen zur Gewährleistung eines ordentlichen politischen Einbürgerungsverfahrens sind im Kanton Zug mittels einer Motion im Kantonsrat gefordert. Es liegt nun an der Regierung, in diesem Bereich tätig zu werden. Wenn ihr die Mitsprache des Volkes am Herzen liegt und klare Grundsätze ausgearbeitet werden, so liegt erst recht kein Grund vor, die Mitsprache des Souveräns bei Einbürgerungen mir nichts dir nichts über Bord zu werfen.

Ein Nein zur Verfassungsänderung bewirkt, dass das geltende Einbürgerungsverfahren wo nötig angepasst wird, fair durchgeführt werden kann und dabei die Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet bleibt. Der richtige Weg in die Zukunft!

Manuel Aeschbacher, Kantonsrat SVP Cham, Rotkreuz
8. September 2009

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