NEIN zu höheren Gebühren für staatliche Amtshandlungen
Am 27. November 2011 stimmt der Zuger Souverän über das neue Gebührengesetz ab. Das Gesetz regelt die Kosten für staatliche Amtshandlungen, die der Bürger bezahlen muss („Gebühren“). Solche Gebühren werden erhoben etwa für Parkplätze und Parkhäuser (§ 1 Abs. 3 GebG), behördliche Entscheide über Einsprachen oder Beschwerden, Bewilligungen für einen Anlass, einen Heimatschein, eine Wohnsitzbestätigung, Bescheinigungen aller Art, eine Erbbescheinigung, für Registerauszüge, Auskünfte und Beratungen von Behörden, Verfügungen gestützt auf das Filmgesetz, die Ausstellung von Diplomen etc.
NEIN zu Zusatzabgaben
Das neue Gesetz will den Gebührenrahmen gegenüber heute mehr als vervierfachen. Gemäss dem heute geltenden Verwaltungsgebührentarif beträgt die Höchstgebühr Fr. 4’400. Neu sollen Gebühren von Fr. 20’000 und mehr möglich sein. Dies ist abzulehnen. Ein grosser Teil der gebührenpflichtigen staatlichen Amtshandlungen wird vorgenommen, weil ein Gesetz dem Bürger diese Amtshandlung vorschreibt. Der Bürger hat nicht darum gebeten, sondern muss den Staat von Gesetzes wegen einbeziehen (z. B. Bewilligungen, staatliche Kontrollen von Betrieben). Dafür zahlt der Bürger schon Steuern. Eine zusätzliche Gebührenerhöhung mit staatlichen Stundenansätzen von bis zu Fr. 300, wie sie das Gebührengesetz vorsieht, ist nicht zu rechtfertigen.
NEIN zu einem unnötigen Gesetz
Das Gebührengesetz ist unnötig. Der bestehende Verwaltungsgebührentarif hat sich bewährt. Das Problem sind nicht zu wenig Gesetze, sondern zu viele. Die menschliche Freiheit ist immer gleich gross. Jedes neue Gesetz schränkt diese Freiheit ein. Jedes Jahr werden neue Gesetze erlassen, alte werden kaum aufgehoben. So wird die Freiheit immer kleiner, der Staat und seine Macht wird immer grösser.
Ja zu einem schlanken und freiheitlichen Staat
Ein schlanker Staat braucht weniger Geld und kann auf hohe Gebühreneinnahmen verzichten. Ein schlanker Staat ist freiheitlicher und redet den Familien und dem Einzelnen weniger in das Leben hinein. Ein schlanker Staat lässt den Bürgern mehr Geld zum Leben. Darum sind die Erhöhung der Gebühren und damit das neue Gebührengesetz abzulehnen.
Darum empfehle ich Ihnen, dem neuen Gebührengesetz am 27. November 2011 eine klare Absage zu erteilen und Nein zu stimmen. Besten Dank.
Karl Nussbaumer, Menzingen
SVP Kantonsrat und Vizefraktionsschef
9. November 2011